Köln | Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe die Stadt Düsseldorf zur Luftreinhaltung bis nächstes Jahr verpflichtet und dazu auch ein Einfahrverbot für Diesel-Fahrzeuge auferlegt. Eine ähnliche Klage drohe auch Köln. Dies könne die Versorgung der Stadt Köln gefährden sagt die Industrie und Handwerkskammer zu Köln (IHK).

„Wer Diesel-Fahrzeuge von heute auf morgen daran hindert, in die Stadt oder einzelne Bezirke zu fahren, gefährdet die Versorgung der Stadt“, so Dr. Ulrich S. Soénius, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter Standortpolitik der IHK Köln.

Die Anschaffung eines Fuhrparkes oder dessen Umrüstung sei mit hohen Kosten verbunden. „Die regionale Wirtschaft will keinen Umweltschutz verhindern, saubereadtluft ist ein begrüßenswertes Ziel, aber die Unternehmen müssen auch die Möglichkeit erhalten, sich auf neue Bedingungen einzustellen. Das Geld, das ausgegeben werden soll, muss erst einmal verdient werden“, erklärt Soénius.

In der Vergangenheit haben Stadtverwaltung und IHK Köln bei der Einführung der Umweltzone konstruktiv zusammengearbeitet – dieses Vorgehen wolle die IHK Köln im Falle eines Urteils der Stadt Köln wieder vorschlagen. „Wir werden gemeinsam das Problem lösen, aber in angemessenen Zeiträumen und ohne weitere Belastungen für die Unternehmen“, so Soénius.

Autor: ib