Köln | Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2016 in Nordrhein-Westfalen elektronisch an das Finanzamt übermittelt,  bekommt mehr Zeit. Bislang mussten die Unterlagen bis Ende Mai vorliegen, die Abgabefrist für elektronische Einreichungen verlängert sich nun auf Ende Juli.

Mehr Infos zu den Fristen rund um die Steuererklärung finden Sie hier >>>

Die Finanzämter starten Anfang März 2017 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2016. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen. Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Dann müsse das Finanzamt die Daten nicht mehr eingeben. Zudem gilt für alle, die ihre Einkommensteuererklärung in NRW elektronisch authentifiziert übermitteln, eine verlängerte Abgabefrist. Sie verschiebt sich Ende Mai auf Ende Juli. 

Bürger, die die Steuererklärung auf Papierformularen abgeben wollen und nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, finden die Vordrucke auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums als Download. Ebenfalls können die Vordrucke im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.
Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt laut den Finanzämtern in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten. Je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen könne es in Einzelfällen auch länger dauern oder schneller gehen.

Mehr Infos zu den Fristen rund um die Steuererklärung finden Sie hier >>>

Autor: co