Bonn | Es war wohl eine der schlechteren Investitionen einer der reichsten deutschen Familien: Mehr als 45 Millionen Euro investierten der öffentlichkeitsscheue Milliardär Wilhelm von Fink und sein inzwischen verstorbener Vater in steuersparende Oppenheim-Esch-Fonds. Doch erfüllten die Fonds bei weitem nicht die Renditeversprechen. Nun will Finck mit einer Klage vor dem Bonner Landgericht sein Geld zurück

Gericht macht wenig Hoffnung

Doch machte die Vorsitzende Richterin Margret Dichter dem Milliardär bei der mündlichen Verhandlung heute wenig Hoffnung auf einen Erfolg der Klage. Finck gehe ein „hohes Prozessrisiko“ ein, sagte die Richterin. Bei dem Milliardär könne naturgemäß ein größeres Wissen über die Risiken von Anlageentscheidungen vorausgesetzt werden als bei dem Mann auf der Straße.

In dem Zivilverfahren verlangen Fincks Rechtsanwälte von den Initiatoren des Fonds, der Bank Sal. Oppenheim und dem Immobilienunternehmer Josef Esch, Schadenersatz in Höhe von mehr als 40 Millionen Euro. Die Fonds, die Warenhausimmobilien in München und Potsdam an Karstadt vermieteten, waren als Steuersparmodelle für Superreiche gedacht. Sie gerieten aber durch die Insolvenz des Karstadt-Mutterkonzerns in massive Turbulenzen. In Potsdam drohe Finck sogar der Verlust seines gesamten Investments, sagte sein Rechtsanwalt.

Fincks Rechtsanwälte warfen Oppenheim und Esch vor, den Milliardär nicht ausreichend über das unternehmerische Risiko des Investments aufgeklärt zu haben. Sie verlangen deshalb die Rückabwicklung des Geschäfts.

Oppenheim und Esch weisen Vorwürfe zurück

Vor allem Finck senior habe blind auf die Seriosität des Bankhauses Oppenheim vertraut, sagte der Finck-Anwalt Georg Wirsing. Dabei hätten Esch und Co den Anlegern wichtige Details der Absprachen mit Karstadt verschwiegen. Außerdem hätten sie versäumt zu prüfen, ob Karstadt überhaupt in der Lage war, die überhöhten Mieten auf Dauer zu zahlen. Die Anwälte von Oppenheim und Esch wiesen die Vorwürfe zurück.

Die Vorsitzende Richterin sagte, der Vorwurf der Pflichtverletzung erscheine der Kammer bisher nicht unbedingt schlüssig belegt. Einerseits lasse sich heute nicht mehr nachvollziehen, welche Informationen Wilhelm von Finck senior damals in den Gesprächen über die Geldanlage wirklich erhalten habe. Andererseits werde in den notariellen Verträgen in umfangreichen Passagen auf mögliche Risiken hingewiesen. Außerdem sei ungewiss, welchen Einfluss all das für Fincks Investitionsentscheidung gehabt habe. Denn der Milliardär habe seine Beteiligung an den Fonds offensichtlich als Vorleistung für eine längerfristige Zusammenarbeit mit Oppenheim angesehen.

Seine endgültige Entscheidung will das Gericht am 14. November verkünden. Insgesamt sind beim Bonner Landgericht 14 Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit Oppenheim-Esch-Fonds anhängig.

Autor: Erich Reimann/ dapd | Foto: Hugo Berties/ fotolia