Köln | aktualisiert | Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute verkündeten Urteil einer gegen die Stadt Köln gerichteten Klage auf Erteilung einer Taxikonzession stattgegeben. Hintergrund: Seit 1993 ist in Köln die Anzahl der Taxikonzessionen auf 1217 begrenzt. Da seither keine neuen Taxikonzessionen erteilt wurden, konnten Interessierte eine Konzession nur dann erhalten, wenn sie diese von einem Taxiunternehmer, der sein Taxiunternehmen aufgeben wollte, käuflich erwarben. Eine auf Erteilung einer neuen Konzession gerichtete Klage hatte nunmehr Erfolg. Die Stadt Köln will prüfen, ob sie die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt.

Der Kläger, der nicht bereit war, eine bestehende Konzession auf diesem Wege zu erwerben, hatte von der Stadt die Erteilung einer eigenen Konzession erbeten. Die Erteilung lehnte die Stadt mit der Begründung ab, die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Köln sei beeinträchtigt, wenn neben der Übertragung bestehender Konzessionen weitere erteilt würden.

Das Verwaltungsgericht stellte nun fest, dass ein Anspruch auf die begehrte weitere Konzession bestehe. Die Stadt Köln habe nicht hinreichend belegt, dass die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Köln bedroht sei, wenn diese Konzession erteilt werde. Ein zu diesem Zweck von der Stadt Köln eingeholtes Gutachten enthalte keine hinreichend tragfähigen Feststellungen. Vor allem könne die Anzahl der Betriebsaufgaben nicht als ausreichend gewichtiges Indiz für eine bereits bestehende Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Taximarktes gewertet werden, wenn tatsächlich in jedem Fall der Betriebsaufgabe die Konzession an einen Interessenten für einen hohen fünfstelligen Eurobetrag übertragen werde.

Wie die Stadt Köln mitteilte, werde man nach Vorliegen der Urteilsgründe prüfen, ob man die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster beantrage.

Autor: dd
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