Köln | Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) teilte mit, dass ab dem 1. Mai 2013 in den Kölner Bäckereien, Backshops und Backfilialen ein Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt werde. Die Lohnuntergrenze gelte auch für Aushilfen. Die Gewerkschaft spricht davon, dass vor allem Frauen in Mini-Job Beschäftigungsverhältnissen von der neuen Regelung profitieren würden.

Dies sei bereits die zweite Lohnerhöhung für Beschäftigte im Bäckerhandwerk innerhalb eines Jahres, so die NGG. Zuletzt gab es Mitte vergangenen Jahres ein Lohn-Plus von drei Prozent. Von dem Tarifabschluss profitieren allerdings vorwiegend Bäckerei-Beschäftigte, die auch Mitglied der NGG sind: „Immer mehr Arbeitgeber in Köln gehen dazu über, die Lohnerhöhung nur dann zu bezahlen, wenn sie es auch tatsächlich müssen. Und das ist nur dann der Fall, wenn ein Bäckergeselle oder eine Verkäuferin in der Gewerkschaft ist“, sagt Ernst Busch. Dies sei möglich, da es sich nicht um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handele.

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