Die Branchengewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat in ihrer heutigen Pressemitteilung vor Behinderungen bei Betriebsratswahlen gewarnt. Dabei ist dieser Urnengang eines der größten „Best-Practise-Beispiele in Sachen Demokratie“.

Köln | Bis Ende finden auch in der Domstadt in vielen Betrieben die Wahlen der Betriebsräte statt. Damit bestimmen viele Tausend Beschäftigte ihre Interessenvertreterinnen und -vertreter für die kommenden vier Jahre. Doch dabei versuchen einzelne Unternehmen, diese Wahlen mit verschiedenen Mitteln zu unterlaufen.

Grund genug für die Gewerkschaft, eine öffentliche Warnung auszusprechen. „Wer die Wahl von Betriebsräten behindert, der macht sich strafbar“ Nach dem Betriebsverfassungsgesetz stehe darauf eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, betonte Mohamed Boudih von der NGG Köln. Das Instrumentarium reicht von der Aufstellung eigener Listen mit treuen Kandidatinnen und Kandidaten bis hin zu Schikanen.

„Es gibt fast genauso viele Betriebsräte wie Kommunalpolitiker. Auch die Wahlbeteiligung von rund 80 Prozent zeigt, wie gefragt die betriebsinternen Demokraten sind. Die Wahl von Vertretern, die sich um die Anliegen der Beschäftigten kümmern, ist ein Grundrecht“, so Boudih weiter. Er forderte eine härtere Gangart gegenüber den Unternehmen, die bereits straffällig geworden sind. Dazu schlägt er einen entsprechenden Eintrag im Gewerbezentralregister vor.

Die NGG appellierte zugleich an die Beschäftigten der Betriebe, sich rege an den Wahlen zu beteiligen. Nach einer Untersuchung profitierten beide Seiten. So habe sich gezeigt, dass die Produktivität in den Betrieben mit Betrieben um mehr als 20 Prozent gestiegen sein soll, wie eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung kürzlich herausfand.

Autor: Bernd F. Löscher