Symbolbild Baby / Geburt

Köln | Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium will 38 Krankenhäuser mit bedarfswichtigen Geburtshilfen mit insgesamt 25 Millionen Euro unterstützen. Die Mittel stellt der Bund als Überbrückungsfinanzierung bis zur Reform der Krankenhausfinanzierung zur Verfügung. Die Reform ist für 2024 geplant.

Geburtshilfen haben eine besondere Bedeutung für die flächendeckende Versorgung, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Allerdings seien sie aufgrund der hohen Vorhaltekosten häufig unterfinanziert und müssten von anderen Fachabteilungen mitfinanziert werden.

Die Vorgaben zur Bestimmung der förderberechtigten Krankenhäuser und der Ermittlung der krankenhausindividuellen Förderhöhe sind bundesgesetzlich geregelt. Im Rahmen der eng gesetzten bundesgesetzlichen Vorgaben hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) die förderberechtigten Krankenhäuser und die krankenhausindividuelle Förderhöhe bestimmt.

Der Großteil der Fördermittel – circa 15 Millionen Euro – sind über das Kriterium der Anzahl der Geburten verteilt worden. Geburtshilfen mit weniger als 600 Geburten haben dabei eine höhere Förderung pro Geburt erhalten als Krankenhäuser mit mehr Geburten. Der Rest der Mittel wurde anhand weiterer Kriterien vergeben. Dabei wurde etwa geschaut, ob ein Krankenhaus auch Fachkliniken für Kinder bzw. Früh- und Neugeborene unterhält.

Laut den Bundesvorgaben sind nur Krankenhäuser förderberechtigt, die als bedarfsnotwendig bestimmt worden sind. Mit Sicherstellungszuschlägen werden Krankenhäuser finanziell unterstützt, die für die regionale Basisversorgung der Bevölkerung notwendig sind, aber die relevanten Fachabteilungen nicht kostendeckend finanzieren können. Somit gelten Krankenhäuser mit einer Fachabteilung Geburtshilfe dann als bedarfsnotwendig, wenn bei ihrem Wegfall mindestens eine Frau im Alter zwischen 15 und 49 Jahren PKW-Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten aufwenden müsste, um das nächste geeignete Krankenhaus zu erreichen.

rs