Köln | Wenn es um die Rechte von Mini-Jobbern gehe, nähmen es nach Ansicht der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) viele Chefs in Köln mit dem Gesetz nicht so genau. Leidtragende seien die Beschäftigten. Viele Arbeitgeber wüssten nicht, dass ihre geringfügig Beschäftigten den anderen Arbeitnehmern gleichgestellt seien.

Nicht selten drückten sich Mini-Job-Chefs allerdings auch bewusst um ihre Pflichten. „Nur so ist es zu erklären, dass viele 450-Euro-Jobber keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keine tariflichen Feiertagszuschläge bekommen. Dabei haben sie auf alles Anspruch“, sagt Ernst Busch, Geschäftsführer der NGG-Region Köln und verweist auf Beobachtungen, die die NGG insbesondere in der Gastronomie macht. Für Busch steht fest: „Gerade im Bereich der Mini-Jobs werden Arbeitnehmerrechte von den Chefs häufig missachtet – entweder aus Unkenntnis oder Vorsatz.“ Umso wichtiger sei es, dass die geringfügig Beschäftigten wüssten, was ihnen zustehe.

Busch geht davon aus, dass in den kommenden Wochen mit Blick auf die Sommersaison in der Gastronomie in Köln wieder zusätzliche Mini-Jobber angeworben werden, um Spitzen abzudecken. Bei der Einstellung sollten die Beschäftigten auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen, in dem Urlaubanspruch und Lohnfortzahlung festgeschrieben sind.

Um die häufige Missachtung von Arbeitnehmerrechten bei Mini-Jobbern besser in den Griff zu bekommen, sollte nach Meinung der NGG die Einhaltung der gesetzlichen Standards künftig stärker kontrolliert werden. Nach Angaben der NGG gibt es rund 114.980 geringfügig Beschäftigte in Köln. Sie beruft sich dabei auf die aktuellen Zahlen der Arbeitsagentur. Busch: „Wir sehen die große Zahl von Mini-Jobbern allerdings mehr als kritisch. Hierdurch würden Vollzeit-Stellen verdrängt, ergänzt er. Insbesondere für Frauen werde eine geringfügige Beschäftigung vielfach zur Sackgasse. Der Übergang in einen regulären Vollzeit-Job gelinge nur selten. Zudem sei Altersarmut vorprogrammiert.

Autor: dd