Köln | In Nordrhein-Westfalen gelten ab Mittwoch, 15. Juni, neue Gebühren für die Kontrolle von lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Überprüfungen, die bisher kostenlos waren, müssen künftig von den Betrieben selbst bezahlt werden. Das belaste vor allem kleine Betriebe im Handwerk, wie Metzgereien, Bäckereien, Konditoreien und Eisdielen, erklärt die Handwerkskammer (HK) zu Köln. 

Für jede regelmäßige Kontrolle müssen die Betriebe nun jeweils mindestens 77 Euro zahlen, einschließlich einer Fahrtkostenpauschale von 20 Euro. Wenn die Kontrolle länger als 60 Minuten kostet, setzt die überprüfende Kommune eine noch höhere Gebühr fest. Grundlage sei die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein Westfalen (NRW). Bisher waren nur Nachkontrollen und anlassbezogenen Kontrollen gebührenpflichtig, also nur Kontrollen, für die der Betrieb selbst einen Grund geliefert hat.

Handwerk lehnt Regelkontrollgebühren ab

Die nun eingeführten gebührenpflichtigen Regelkontrollen lehne das Handwerk wegen einer unverhältnismäßigen und nicht zumutbaren finanziellen Belastung insbesondere der kleinen und mittleren Betriebe ab. Die Betriebe des Lebensmittelgewerbes leisten schon mit den verpflichtend nachzuweisenden Hygienemanagementkonzepten, den weitergehenden betrieblichen Eigenkontrollen und Zertifizierungen sowie den entrichteten Gewerbesteuern und sonstigen Abgaben einen hohen Anteil auch an den Kosten, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, so die HK Köln. Durch die nunmehr eingeführte weitere Gebührenbelastung drohe speziell kleineren und mittleren Unternehmen aus dem Lebensmittelhandwerk, die ohnehin schon einem enormen Konkurrenzdruck vor allem durch Discounter ausgesetzt seien, eine unzumutbare Belastung mit wesentlichen Wettbewerbsnachteilen. Derartige Kostensteigerungen können man nicht an die Verbraucher weitergeben, erklärt die HK Köln.

„Bisher stand immer außer Frage, dass die anlasslosen amtlichen Regelkontrollen als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge gebührenfrei erfolgen. Die jetzige Finanzierung der anlasslosen amtlichen Lebensmittelüberwachung durch Gebühren zu Lasten der rechtskonformen Betriebe kann keine Akzeptanz finden“, so Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln.

Das bisherige System der Lebensmittelüberwachung aus betrieblicher Eigenkontrolle, Verbraucherverhalten sowie regelmäßiger amtlicher Kontrollen habe sich bislang – zumindest im Bereich des Lebensmittelhandwerks – bewährt. Es stehe außer Frage, dass die Bevölkerung vor Täuschungen und kriminellen Handlungen in der Lebensmittelbranche geschützt werden müsse, was insbesondere einige Lebensmittelskandale in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht haben sollen. Allerdings sollen derartige Sachverhalten, die sich weitergehend in anderen Bereichen der Lebensmittelbranche abgespielt haben, jedoch keine Einführung gebührenpflichtiger Regelkontrollen undifferenziert für alle Betriebe rechtfertigen.

Aus diesen Gründen habe sich die Handwerkskammer zu Köln am 30. Mai schriftlich an den zuständigen Minister Johannes Remmel gewandt. Die Kammer bitte ihn dringend, die neu eingeführte Gebührenpflicht von Regelkontrollen noch einmal zu überdenken und sich dafür einzusetzen, dass diese belastende Regelung möglichst kurzfristig wieder zurückgenommen werde.

Autor: ib