Köln | Wie die Industrie- und Handelskammer zu Köln mitteilt, sind die so genannten „Handwerkerparkausweise“ wieder gemeindeübergreifend verfügbar. Für viele Unternehmen stelle dies eine große Erleichterung dar, so die Kammer. Zu der Einigung sei es auch auf Betreiben der IHK Köln gekommen.

„Es gibt erfreuliche Nachrichten für die kleinen und mittleren Unternehmen in der Region. Wir haben uns für unsere Unternehmen eingesetzt und eine regionale Lösung erreicht“, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK Köln, Ulrich Soénius. Die Bezirksregierung habe mittelstandsfreundlich reagiert und nach dem Verwaltungsgerichtsurteil vom 20. Februar 2014 eine pragmatische Lösung für den sogenannten regionalen ‚Handwerkerparkausweis‘ gefunden.

Die Parkausweise könnten, so die IHK, nicht nur von Handwerkern, sondern auch von anderen Dienstleistern mit Lieferfahrzeugen genutzt werden, etwa Blumenlieferanten. Zwischenzeitlich hatten die Ausweise nur für die jeweilige Kommune zur Verfügung gestanden. Die gegenseitige Anerkennung der ‚Handwerkerparkausweise‘ zwischen den Kommunen trete mit der neuen Einigung der Bezirksregierung Köln mit den Kommunen Köln, Bonn und Leverkusen sowie dem Rhein-Sieg-Kreis und Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen und dem Oberbergischen Kreiswieder in Kraft.

Autor: dd
Foto: Die Köln IHK Unter Sachsenhausen.