Das Symbolbild zeigt einen Laptop.

Düsseldorf | Ab dem 1. Januar 2024 können Studierenden und Referendar:innen in Nordrhein-Westfalen ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung wahlweise als E-Klausur ablegen. Sie können entscheiden, ob sie diese lieber per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen. Das teilte nun das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit.

Die E-Klausur war in NRW durch ein Gesetz eingeführt worden. Die Prüfungsämter müssen sie verbindlich verpflichtend anbieten und auch die Hardware und Software stellen, heißt es weiter von Seiten des Ministeriums. Die Möglichkeit, die Klausur schriftlich abzulegen, besteht aber weiterhin. Somit ist das Format der ‚E-Klausur‘ freiwillig. Die Kandidat:innen müssen sich nur für ein Format entscheiden. 

Es bestehen webbasierte Übungsmöglichkeiten

Ab sofort besteht eine webbasierte Übungsmöglichkeit, mit der sich die künftigen Prüflinge jederzeit von zu Hause aus mit den Funktionen des Programms vertraut machen können. „Es freut mich, dass sich die Prüflinge schon fünf Monate vor dem Beginn der E-Klausur mit der Bearbeitungsoberfläche vertraut machen können. Das gibt Sicherheit für die Prüfungssituation. Urteile und Schriftsätze werden längst elektronisch verfasst. Es ist gut, dass jetzt auch die juristischen Aufsichtsarbeiten mit der Zeit gehen”, sagt Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die webbasierte Übungsmöglichkeit kann jetzt über das Demoportal (http://e-klausur-test.nrw.de – ausschließlich über Google Chrome) jederzeit aufgerufen werden. Die Reinschriften der Übungsklausuren können zum persönlichen Gebrauch gespeichert und anschließend ausgedruckt werden. Das Programm entspricht im Wesentlichen dem im Examen eingesetzten Programm.

Die Aufsichtsarbeiten sollen laut dem Ministerium der Justiz ab 2024 auf Laptops der Marke Lenovo mit einem 16-Zoll großen Display angefertigt werden. Zudem würden eine externe Tastatur und eine externe Maus auf Wunsch der Kandidat:innen zur Verfügung gestellt.

Externer Dienstleister wurde mit der technischen Durchführung beauftragt

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat laut dem Ministerium der Justiz NRW einen externen IT-Dienstleister mit der technischen Durchführung der elektronischen Aufsichtsarbeiten beauftragt. Die sichere Prüfungsumgebung soll aus einer Hand vor, während und nach der Prüfung gewährleistet werden. „Der technisch reibungslose Prüfungsablauf wird zusätzlich dadurch gesichert, dass während der Bearbeitung der Klausuren im Hintergrund automatisch alle zehn Sekunden eine Speicherung des Bearbeitungsfortschritts erfolgt. So kann im Falle einer technischen Störung binnen weniger Minuten ein Austausch des Gerätes und eine Wiederherstellung des Bearbeitungsstandes mit praktisch keinem Datenverlust erfolgen.“, heißt es seitens des Ministeriums weiter.

Das Klausur-Volumen ist gewaltig: In Nordrhein-Westfalen werden laut dem Ministerium rund ein Viertel aller juristischen Staatsexamina in Deutschland insgesamt abgelegt. Zudem würden sowohl in der staatlichen Pflichtfachprüfung als auch in der zweiten juristischen Staatsprüfung jeweils rund 20.000, also insgesamt 40.000 Klausuren pro Jahr geschrieben.

rs