Köln | Im Streit um die „Bettensteuer“ gibt es Neues: Aus einem Schreiben des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster geht hervor, dass die Satzung zur Kulturförderabgabe, so die offizielle Bezeichnung, von Anfang an nichtig ist.

Das Schreiben bezieht sich auf die Klage eines Kölner Hoteliers.  Aus dem Schreiben geht ebenfalls hervor, dass sich der Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anschließen wird , das bereits feststellte, dass die Erhebung einer solchen Steuer nicht rechtens sei. Ein abschließendes Urteil wurde jedoch noch nicht gefällt. Die Stadt hat nun das OVG in Münster um Aufschub gebeten, um sich in seiner Sitzung am 18. Dezember mit der Problematik zu befassen.

Die Kölner Hoteliers erhoffen sich von dem nun vorliegenden Schreiben des OVG eine endgültige Abschaffung der „Bettensteuer“, die es so nur in Köln gibt und die laut Aussagen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Nordrhein einen Beträchtlichen Image- und Umsatzverlust mit sich bringe und bereits gebracht habe.

Die DEHOGA erhebt schwere Vorwürfe gegenüber der Stadt. Diese habe seit Einführung der Steuer nicht auf die seitens der DEHOGA permanent angebotenen Verschläge zum Dialog  reagiert und die Steuer erhoben, ohne im Vorfeld mit den Betroffenen zu kommunizieren. „Wir mussten jeden neuen Schritt der Stadt aus den Medien erfahren.“, so Rolf Slickers, Geschäftsführer des Hotels Pullman Cologne.  „Für die Umstellung unserer Systeme auf die neue Steuer hat man uns gerade einmal zehn Tage Zeit gegeben“, so Christoph Becker, Geschäftsführer der DEHOGA Nordrhein.

Ebenfalls habe die Stadt den Hinweis ignoriert, Steuerbescheide, die die von Beginn an umstrittene Steuer beinhalteten, vorläufig auszustellen, um damit auf Änderungen in der Gesetzeslage besser reagieren zu können. Stattdessen habe die Stadt Geld, das ihr gar nicht zustehe, bereits ausgegeben. Andere Städte, wie etwa Duisburg oder Darmstadt, seien wesentlich umsichtiger vorgegangen. Für das vierte Quartal 2010 habe die Stadt rund 4,5 Millionen Euro durch Erhebung der Steuer eingenommen. Für das Jahr 2011 seien aufgrund der unklaren Rechtslage noch keine endgültigen Steuerbescheide verschickt worden.

Weitere Infos zum Streit um die Kölner „Bettensteuer“ finden Sie hier >

Autor: Daniel Deininger
Foto: Christoph Becker (Geschäftsführer DEHOGA Nordrhein), Rolf Slickers (Pullman Cologne), Wolf Hönigs (Lint-Hotel Köln) und Wilhelm Luxem (Excelsior Hotel Ernst) zeigen sich angesichts der neuen Lage enthusiastisch.