Köln | Das Landgericht Köln hat einer einstweiligen Verfügung der Magic Media Company (MMC)  gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth stattgegeben. Der Fonds darf nun keine Studios für Film- und Fernsehproduktionen vermieten.

Zum Jahresende 2011 gab die Magic Media Company (MMC) das Hürther Gelände an die Vermieterin, der Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I zurück. Zuvor war der MMC gekündigt worden. Seitdem versuchte der Immobilienfonds laut MMC nun, die dortigen Studios an andere Film- und Fernsehproduktionen zu vermieten. In dem Vertrag mit der MMC hatte sich der Immobilienfonds jedoch zu einem befristeten Wettbewerbsausschluss verpflichtet.

„Trotzdem versucht die MP Medienparks Nordrhein-Westfalen GmbH als Mieter des Hürther Geländes derzeit, sich als Anbieter von Studios für Film- und Fernsehproduktionen am Markt zu positionieren“, erklärt Andre van Eijden, Geschäftsführer der MMC. „Wir waren daher gezwungen diese Einstweilige Verfügung durchzusetzen. Sie verpflichtet den Immobilienfonds dafür zu sorgen, dass die zwischen dem Immobilienfonds und uns vertraglich fixierten Regelungen eingehalten werden.“ Das bedeutet: Bis auf weiteres dürfen die Studios nicht für Film- und Fernsehproduktionen vermietet werden.

Autor: cs