Köln | Bisher konnten Handwerksunternehmen, im Bezirk der Handwerkskammer zu Köln, vom so genannten Handwerk- oder Regio-Parkausweis profitieren. Dieser Parkausweis ermöglichte es den Unternehmen, für eine Jahresgebühr in Höhe von 305 Euro im gesamten Kammerbezirk zu parken, ohne weitere Gebühren an die jeweiligen Kommunen entrichten zu müssen. Nun hat die Landesregierung NRW eine Neuregelung erlassen, die deutlich über den bisherigen geografischen Raum hinausgeht. 

Ab dem 1. Juni können Handwerksunternehmen zur gleichen Gebühr einen Parkausweis beantragen, der für den gesamten Regierungsbezirk Köln gilt. Grundsätzlich könne der Handwerkerparkausweis auf maximal fünf Fahrzeuge übertragen werden. Jedoch dürfe ihn nur jeweils ein Fahrzeug aktiv in der Parkfläche nutzen. Sollen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vor Ort parken, benötigt das Unternehmen weitere Parkausweise. Für jeden ergänzenden Parkausweis seien dann jedoch nur noch 153 Euro fällig.

Alternativ können die Betriebe für 350 Euro nun auch einen Parkausweis beantragen, der für ganz NRW gilt. Auch hier kann der Anspruch übertragen werden. Für jedes weitere Fahrzeug, das zeitgleich vor Ort parkt, braucht es einen weiteren Parkausweis, der dann 175 Euro kostet.

Der neue Parkausweis kann ab Anfang Juni bei der für sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, die regelmäßig Bau-, Reparaturund Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebs durchführen und dazu spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres, beziehungsweise umfangreiches Material transportieren müssen. Der neue Parkausweis berechtigt während der Durchführung von Handwerkerdiensten und handwerklichen Dienstleistungen unter anderem zum Parken im eingeschränkten Haltverbot. Zudem darf man an Parkuhren und Parkscheinautomaten parken, ohne weitere Gebühren entrichten oder die Parkhöchstdauer beachten zu müssen. Darüber hinaus darf mit dem Parkausweis in Bereichen mit Parkscheibenpflicht geparkt werden, ohne dass es einer Parkscheibe bedarf oder die Höchstparkdauer beachtet werden müsste.

Autor: ib