Köln | Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) will mehr Rechte für Angestellte in Privathaushalten. Noch immer würden die „unsichtbaren Beschäftigten“ als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt. Der Geschäftsführer der NGG-Region Köln, Ernst Busch, schätzt, dass deutlich weniger als zehn Prozent der Hausangestellten in Köln in regulären Beschäftigungsverhältnissen tätig sind.

„Wir haben es bei den Putz-, Küchen- und Gartenhelfern auch in Köln ganz klar mit einem ‚grauen Arbeitsmarkt’ zu tun. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Absicherung bei Unfällen, Urlaubsanspruch und Tariflöhne sind da eher die Ausnahme als die Regel“, so Busch.

„Bar auf die Hand“ – das sei das typische „Lohnmodell“ in privaten Haushalten. Soziale Absicherung: Fehlanzeige“, so Busch. Oftmals arbeiteten Haushaltshilfen nicht nur ohne Anmeldung, sondern auch zu Niedriglöhnen. Prekäre Beschäftigung sei für diese Jobs typisch. Dabei biete der Tarifvertrag für Beschäftige in Privathaushalten mit mindestens 8,72 Euro pro Stunde als Einstiegsgehalt eine gute Grundlage für faire Bezahlung, so der NGG-Geschäftsführer. „

Busch appelliert an die privaten Haushalte in Köln, ihren Haushaltshilfen mindestens Tariflöhne zu zahlen und die Tätigkeit aus dem „grauen Arbeitsmarkt“ herauszuholen.
 

Autor: dd