Köln | Ernst Busch, der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Köln-Merken (NGG) warnt vor einer „Entwertung“ des von SPD und CDU/CSU vereinbarten Mindestlohns, falls bestimmte Gruppen von vornherein von der verbindlichen Lohnuntergrenze ausgenommen werden.

„Schon die Einführung erst ab 2015 ist ein Wermutstropfen. Jetzt darf das Ganze nicht auch noch zu einem ‚Scheinmindestlohn‘ werden“, so Ernst Busch. Es sei nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch höchst unanständig, bestimmte Gruppen von einer gesetzlichen Lohnuntergrenze auszuschließen. „Die Beschäftigten in Köln wollen beim Mindestlohn keinen löcherigen Schweizer Käse“, erkärte Busch.

„Rentner, Langzeitarbeitslose, jüngere Beschäftigte, Studenten, Saisonarbeiter. Die Liste derjenigen, die laut CSU und Arbeitgeber-Verbänden nicht vom Mindestlohn profitieren sollen, ist lang. Wir haben es derzeit regelrecht mit einer ‚Ausnahmeritis‘ zu tun, die den Mindestlohn komplett entwerten würde“, sagt der NGG-Geschäftsführer. Bestimmte Gruppen von vorneherein außen vor zu lassen, brächte die Gefahr, dass der Mindestlohn systematisch unterlaufen würde. „Dann würden beispielsweise Studenten und Rentner gezielt für Niedriglohn-Jobs eingesetzt, nur um den Mindestlohn zu umgehen. Jede Ausnahme verlockt zum Missbrauch. Das war mit der Leih- und Werkvertragsarbeit so. Und das wird beim Mindestlohn nicht anders sein.“, so Busch.

Autor: ch