Köln | Der gesetzlicher Mindestlohn soll nach dem Willen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Köln (NGG) auch für Langzeitarbeitslose gelten. Die NGG hat an die SPD- und CDU-Bundestagsabgeordneten aus der Region appelliert, auf die geplante Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn für Langzeitarbeitslose zu verzichten.
 

Wenn es bei der Ausnahme bliebe, drohe ein regelrechter Drehtüreffekt. Dann würden, so die Befürchtung der NGG, Langzeitarbeitslose für sechs Monate zu Dumpinglöhnen beschäftigt und von Betrieben anschließend wieder nach Hause geschickt.

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 ist nach Ansicht der NGG Köln ein großer Erfolg. Davon würden zahlreiche Beschäftigte – insbesondere im Bäckerhandwerk und bei den Backshops – profitieren. „Dass die geplante Lohnuntergrenze für Langzeitarbeitslose nicht gelten soll, ist allerdings ein Wermutstropfen. Allein in Köln wären rund 23.580 Menschen davon betroffen. Wenn sie nach der Arbeitslosigkeit einen neuen Job finden, dürfen Chefs ihnen nach der Einstellung deutlich weniger zahlen als den gesetzlichen Stundenlohn von 8,50 Euro. Und das sechs Monate lang – ein Unding“, so Ernst Busch, Geschäftsführer der NGG-Region Köln in einer schriftlichen Stellungnahme.
 

Autor: dd
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