Köln | aktualisiert 15:33 Uhr | Der Streit über die „Tagesschau“-App wird wohl vor Gericht entschieden. Kurz vor Ablauf der gerichtlich gesetzten Frist haben Verlegerverband und ARD noch keinen Vorschlag für eine gütliche Einigung vorgelegt. „Wir erwarten jetzt das Urteil“, sagte eine Sprecherin des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDVZ) am Donnerstag auf dapd-Anfrage in Berlin. ARD-Sprecher Stefan Wirtz erklärte: „Wir waren und sind auch weiterhin gesprächsbereit und in Kontakt. Leider haben wir bislang noch keine aus Sicht aller Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden.“

„Aber noch einmal: Die Tür zu einer medienpolitische Verständigung ist für uns damit nicht zugeschlagen“, fügte er hinzu. „Unser Ziel ist es nach wie vor, dass wir einen Interessenausgleich erreichen, damit alle im Internet ihren Platz und ihr Publikum finden.“ Ein Sprecher des Landgerichts Köln verwies auf dapd-Anfrage darauf, dass die Frist erst am Donnerstag um Mitternacht ablaufe. Das Gericht hatte beide Parteien im Juli erneut zu einer außergerichtlichen Lösung aufgerufen. Andernfalls will es am 27. September ein Urteil verkünden.

Gütliche Einigung weiterhin erlaubt

Eine gütliche Einigung ist aber weiter nicht ausgeschlossen. „Die Parteien können sich zu jeder Zeit dazu entscheiden, sich auch außerhalb der gesetzten Frist zu einigen“, sagte der Gerichtssprecher. Acht große Zeitungsverlage waren gegen die „Tagesschau“-App der ARD, ein für Nutzer kostenloses Internetangebot für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablet-Computer, vor Gericht gezogen. Sie halten die Anwendung für einen unfairen Wettbewerb, weil sie zu presseähnlich und nicht ausreichend auf die Sendebeiträge der „Tagesschau“ bezogen sei.

Bereits zum Prozessauftakt im Oktober hatte die Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gütliche Einigung gefordert. Gespräche abseits des Gerichts, an denen auch das ZDF beteiligt ist, waren jedoch bisher nicht erfolgreich. Dabei sollte eine gemeinsame Erklärung von BDZV, ARD und ZDF unterzeichnet werden, in der es generell um den Umfang von Online-Textangeboten der Sender geht, was aber bisher nicht zustande kam. Diese Erklärung sollte auch dazu führen, dass das Verfahren ruhe, hatte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff kurz vor der zweiten Verhandlung im Juli betont.

Autor: Bernd Fischaleck und Nathalie Waehlisch/ dapd | Foto: Hugo Berties/ fotolia