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Düsseldorf/Köln | Das von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften ausverhandelte Tarifergebnis wird in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen. Dies teilte heute die NRW-Landesregierung mit.

Die Beamtinnen und Beamten erhalten einmalig 1.800 Euro. Von Januar bis Oktober 2024 erfolgen monatliche Zahlungen in Höhe von 120 Euro. Die jeweiligen Beträge für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden abhängig von ihrem individuellen Ruhegehalts- und Anteilssatz gewährt. Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen erhalten Sonderzahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro und im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 in Höhe von monatlich 50 Euro. Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Der Tarifabschluss vom Wochenende enthält ein faires Ergebnis. Ich freue mich, dass wir uns mit den Gewerkschaften zügig darauf verständigt haben, dieses Ergebnis 1:1 auf Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Die Übertragung trägt einerseits den insbesondere durch die Inflation gestiegenen Belastungen auch der Angehörigen des öffentlichen Dienstes Rechnung und bringt andererseits Anerkennung für ihre wertvolle Arbeit zum Ausdruck. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten das Rückgrat für Staat und Gesellschaft.“