Das Symbolbild zeigt einen Schüler am essen.

Köln | Mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Ein Kostenzuschuss für Klassenfahrten ist ebenfalls möglich. Dafür stellt die Landesregierung jährlich eine Million Euro bereit.

Für die Förderung des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ stellt die Landesregierung seit 2011 jährlich eine Million Euro bereit. Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 wurden die Regelungen zum Fonds überarbeitet. Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird seitdem mit einem Pauschalbetrag und grundsätzlich für das gesamte Schuljahr gefördert. Mit der Konferenz gegen Armut am 14. Dezember 2022 intensivierte sich der langfristig angelegte Prozess der NRW-Landesregierung Armut zu verhindern, Härten abzufedern und Wege aus der Armut zu ermöglichen.

Im Schuljahr 2022/23 konnten über den Fonds „Alle Kinder essen mit“ insgesamt 920 Kinder und Jugendliche an der gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen. 60 Kinder wurden bei der Teilnahme an einer Klassenfahrt finanziell unterstützt.

„Von den Preissteigerungen der letzten Monate sind ganz besonders die einkommensschwachen Haushalte betroffen. Sie müssen einen Großteil ihres ohnehin schon niedrigen Einkommens zur Deckung ihres Grundbedarfs ausgeben. Die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise bringen immer mehr Menschen an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Deswegen unterstützen wir Familien mit geringen finanziellen Mitteln auch weiterhin. Für Kinder und Jugendliche ist der Kontakt zu Gleichaltrigen wichtig. Kein Kind sollte aufgrund der finanziellen Situation des Elternhauses von Mittagessen in Schule oder Kita oder von Klassenfahrten ausgeschlossen sein“, so Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Anträge sind für das jeweilige Schuljahr oder Kindergartenjahr von den Eltern bei der zuständigen Gemeinde möglichst bis zum 31. August 2023 zu stellen. Voraussetzung für die Unterstützung aus dem Fonds ist, dass Familien trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

rs