Köln | Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgrund der multiplen Krisen ein Sondervermögen einrichten. Das teilte die Landesregierung NRW heute mit. Es bestehe eine außergewöhnliche Notsituation. Das NRW-Sondervermögen trägt den Titel „Krisenbewältigung“.
Die Landesregierung benennt die Krisen: Ukraine-Krieg, Einstellung der russischen Gaslieferungen, Preissteigerungen bei den Energiekosten, und eine existenzielle Belastung für die Bevölkerung im ganzen Land. Die Landesregierung bezieht sich dabei auf die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 3. Juni und 21. Oktober die eine außergewöhnliche Notsituation attestieren.
Die Landesregierung stellt fest, dass NRW stärker betroffen ist, als andere Länder. Die Wirtschaft in NRW sei geprägt von der Grundstoffindustrie, die besonders energieintensiv sei. Es gebe einen deutlicheren Einbruch in den energieintensiven Wirtschaftsbereichen. Der Einbruch des Wachstums in NRW sei daher deutlicher ausgeprägt.
Das zeigt etwa die Wachstumsprognose des ifo-Instituts vom 2. November 2022: Rückgang BIP-Wachstum in Nordrhein-Westfalen um -2,8 Prozent, Bund: +0,3 Prozent. So sank die Industrieproduktion im dritten Quartal 2022 in Nordrhein-Westfalen nach den Feststellungen der Deutschen Bundesbank um 4,6 Prozent, während der gesamtdeutsche Trend ein Plus von 1,9 Prozent zu verzeichnen hatte. Auch das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung kommt mit einer eigenen Modellrechnung zu dem Ergebnis, dass der wirtschaftliche Einbruch in Nordrhein-Westfalen mit einem BIP-Rückgang im 3. Quartal von -0,5 Prozent deutlich stärker ist als in den anderen Ländern.
„Deshalb gilt es, nun besonnen undentschlossen zu handeln. Krise braucht Klarheit und Sicherheit für die Menschen. Dieser Notsituation kann nur mit sofort und umfassend wirkenden Investitions- und Hilfsprogrammen begegnet werden, um Rezession und Energiekrise zu bekämpfen, die Realwirtschaft zu stabilisieren und langfristige und bleibende volkswirtschaftliche und soziale Schäden zu vermeiden“, so Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk.
Die außergewöhnliche Notsituation erlaubt es gem. § 18b LHO in Verbindung mit Art. 109 Abs. 3 S. 2, 2. Alternative GG, nach Zustimmung durch den Landtag ein Sondervermögen „Krisenbewältigung“ zu errichten und Maßnahmen zur Krisenbewältigung durch dafür notwendige Kredite zu finanzieren. Mit der kurzfristig geänderten Justierung in der Haushaltspolitik ermöglicht die Landesregierung, dass einzelne Maßnahmen zur Krisenbewältigung noch Ende dieses Jahres greifen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist der Staat als Stabilitätsanker gefragt, der durch zusätzliche antizyklische Investitionen die Nachfrage steigert und so dazu beiträgt, die Krise zu überwinden.