Köln | Bei der Stadt Köln dürfte heute bei manch einem Verwaltungsmenschen und Politiker ein Etappenstein vom Herzen gefallen sein. Das Oberlandesgericht folgt im Streit (1 U 77/11) um die Miete für die Messehallen nicht dem Rechtsverständnis der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15-18 GbR (Esch-Fonds), sondern dem der Stadt. Allerdings hat das Gericht eine Revision zugelassen. Die Kosten für das Verfahren muss der Esch-Fonds tragen.

Überhöhter Mietzins wäre nicht gerechtfertigte Beihilfe

Der Hintergrund des Rechtsstreits liegt darin, dass die Europäische Kommission festgestellt hatte, dass der Mietvertrag zwischen den Parteien europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Die Europäische Kommission forderte dessen Beendigung und die Stadt Köln kündigte zum Juni 2010. Die Stadt Köln zahlte auch keine Miete mehr. Daraufhin kündigte auch der Esch-Fonds, forderte aber im Rahmen einer „Urkundenklage“ die noch fehlende Miete. Bei diesem Verfahren entscheiden die Richter alleine nach Aktenlage. Dieses Verfahren lehnte aber das Landgericht ab und stärkte damit die Position der Stadt.

Revision zugelassen

Landgericht und jetzt auch bestätigt durch das Oberlandesgericht folgen der Auffassung der Stadt, dass die Hallen nicht mängelfrei seien und eventuell auch der Mietzins zu hoch angesetzt sei. Würde die Stadt die überhöhte Miete bezahlen, könnte es sein, dass die Stadt Köln eine europarechtswidrige Beihilfe an den Esch-Fonds abführen würde. Das Gericht hat Revision zugelassen.

Autor: Andi Goral
Foto: Im Gang zwischen den neuen Messehallen drängten sich 2011 die Besucher der Gamescom