In Paulis Heimatland Bayern fehlte lediglich Paulis Unterschrift auf einem Formblatt, das erst fünf Minuten vor der Abgabefrist eingereicht worden war. Der Bundeswahlausschuss am 17. Juli hatte Pauli noch für die vorbildliche Arbeit der jungen Partei gelobt. Pauli kann nun nur noch eine Beschwerde beim Bundeswahlausschuss einreichen, um zur Bundestagswahl am 27. September zugelassen zu werden.

[dts]