Kann mich ein Nachbar bei einem Sturz auf vereistem oder rutschigem Gehweg verklagen und Schadensersatz fordern? Wie teuer kann das werden? Was erfordert die Streupflicht konkret? In vielen Fällen gerät der Ärger mit der weißen Pracht oder der von Kindern angelegten Rutschbahn zu einem handfesten Streit zwischen Nachbarn. Mangelnde oder fehlgeschlagene Kommunikation an der Grundstücksgrenze über den Gartenzaun hinweg ist oft Auslöser für Konflikte, die dann wegen Beleidigungen oder gar Handgreiflichkeiten einer professionellen Konfliktlösung durch Dritte bedürfen, so auch der Ärger wegen Abstand, Höhe und Rückschnitt von Strauch, Hecke oder Baum. Guter Rat muss dabei nicht teuer sein. Rat gibt es am Telefon von aktiven Schiedsleuten. Schiedsexperten zeigen jeden ersten Donnerstag im Monat, dass sich eine außergerichtliche Streitschlichtung lohnen kann. Denn viele Auseinandersetzungen – zum Beispiel bei Streit mit den Nachbarn und anderen Alltagskonflikten – können ohne Einschaltung des Gerichts oft viel kostengünstiger und schneller geklärt werden. Donnerstag, 3. Februar 2011, heißt es in der Zeit von 12 bis 14 Uhr: "Schlichten statt Richten!" 0180-3100212: Die Nummer gegen Ärger mit dem Nachbarn (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min). Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden.

Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Und wer entscheidet im akuten Fall? Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 3. Februar 2011, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180-3100212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min). Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.

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