RTL muss das bereits im Februar dieses Jahres von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) verhängte Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro wegen wiederholter Jugendschutz-Verstöße in "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) zahlen. Das hat die KJM in ihrer Sitzung – nach einer Anhörung von RTL – heute in München abschließend entschieden. "Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden in dem TV-Format als Normalität dargestellt. So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt widersprechen. Das kann vor allem auf Kinder unter 12 Jahren desorientierend wirken", so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

Die Verstöße betreffen die sogenannten "Casting"-Sendungen am 26.01., 27.01, 02.02. und 03.02.2008 im Tagesprogramm. In ihrer Februar-Sitzung hatte die KJM neben der Beanstandung dieser Folgen auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens beschlossen. Da RTL in seiner umfassenden Stellungnahme dazu Einsicht gezeigt und sich verpflichtet hat, die Casting-Sendungen der nächsten Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorzulegen, werden die Folgen 5 und 6 im Tagesprogramm sowie die Folge 1 im Abendprogramm zwar beanstandet, das Ordnungswidrigkeitenverfahren jedoch eingestellt. "Wir freuen uns, dass RTL Einsicht gezeigt hat. Jugendmedienschutz muss immer vor Quote gehen", so der KJM-Vorsitzende Ring.

[ys; Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz]