Das Programm „XENOS – Integration und Vielfalt“ verfolgt das Ziel Demokratiebewusstsein und Toleranz zu stärken sowie Fremdenfeindlichkeit und Rassismus abzubauen. Dabei ging es vor allem um vorbeugende Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Das Fördervolumen betrug in der ersten Runde 133 Mio. €, das sich unter anderem aus Bundesmittel speiste. Es wurden insgesamt 252 Projekte gefördert. Die Projekte hatten jeweils eine Laufzeit von drei Jahren und erstrecken sich über den Zeitraum von Ende 2008 bis Ende 2012. Dem Bundesverwaltungsamt oblag die administrative Umsetzung des Gesamtprojekts. Es erteilte die Förderbescheide, zahlte die Mittel und prüfte die Mittelverwendung. Des weiteren wurden die Zuwendungsempfänger durch das Amt beraten.

Förderung beachteiligter gesellschaftlicher Gruppen
Gefördert werden Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Diskriminierung in arbeitsmarktrechtlichen Handlungsfeldern wie Betrieb, Verwaltung, Ausbildung, Schule und Qualifizierung sowohl in Deutschland als auch in einem europäischen Kontext. Für die lokalen und regionalen Problemlagen sollen praxisbezogene Lösungsansätze und Anwendung bereits erprobter und bewährter Konzepte und Methoden entwickelt und gute Projektansätze geschaffen werden. Benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund sind die Zielgruppe der Maßnahmen und sollen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in die Gesellschaft nachhaltig unterstützt werden. Erwachsene werden bei der Präventionsarbeit stärker in den Fokus genommen als bisher. Einbezogen wird auch die Zielgruppe der (ehemaligen) Strafgefangenen insbesondere mit dem Ziel der beruflichen Integration bildungsbenachteiligter jugendlicher Straftäter.

Breit angelegtes Förderung von Ausbildung bis Zivilcourage
Die Förderung der Projekte konzentriert sich auf sechs Schwerpunktbereiche: die Qualifizierung und Weiterbildung in (Berufs-)Schule (1), Ausbildung und Beruf (2), grenzübergreifende und transnationale Maßnahmen (3), betriebliche Maßnahmen und Bildungsarbeit in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen (4), Maßnahmen zur Integration von Migranten, Aufklärung und Sensibilisierung gegen Rechtsextremismus (5) sowie Förderung von Zivilcourage und Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen in Kommunen und im ländlichen Raum (6).


[asch]