Kontrollen
Der ruhende Verkehr wird von der städtischen Verkehrsüberwachung kontrolliert. Grundsätzlich ist für die Überwachung des fließenden Verkehrs die Polizei zuständig.

Bußgelder und Verwarngelder
Der Verstoß gegen die Fahrverbote in der Unweltzone stellt einen Bußgeldtatbestand dar, der mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden kann. Da Köln in NRW die erste Stadt ist, die eine Umweltzone ausweist, werden die Ordnungsbehörde in den ersten drei Monaten nach Einführung Kenntnislücken bei der Ahnung der Verstöße berücksichtigen.

Quelle: Stadt Köln