Mit der heute getroffenen Vereinbarung schließt Deutschland zu international fortschrittlichen Standards auf und erschwert das „Massengeschäft“, sagt UNICEF. Die Verbrechen an Kindern würden damit jedoch nicht aufhören. Um das kriminelle Geschäft mit Kinderpornografie zu stoppen müsse die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden verbessert werden. Denn viele kinderpornografische Bilder befinden sich auf ausländischen Servern. Werden sie entdeckt, müssen die betroffenen Länder dazu gebracht werden, die Täter aufzuspüren und gegen diese vorzugehen. Die Bundesregierung muss sich hier für internationale Standards einsetzen.

UNICEF weist darauf hin, dass möglichst rasch eine gesetzliche Regelung für das so genannte „access blocking“ getroffen werden muss, damit alle übrigen deutschen Provider sich dem Vorgehen anschließen und ein rechtsstaatlich kontrolliertes Verfahren sicher gestellt ist.

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