Tipps der Verbraucherzentrale
Schutz für das Haus: Jeder Immobilienbesitzer sollte eine Wohngebäude-Versicherung haben, zumindest eine Feuerversicherung. Die verbundene Wohngebäudeversicherung zahlt bei einem Totalschaden die Summe, die es kostet, das Haus am gleichen Standort zu aktuellen Preisen wieder aufzubauen. Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung kombiniert, kann von der Versicherung Geld bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter unter Wasser steht. Diese Police reguliert übrigens auch Schäden, wenn ein Erdrutsch oder ein Erdbeben das Haus beschädigen. Vor Vertragsabschluss sollte man prüfen, ob die Elementarschadenversicherung Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer den Einbau einer Rückstauklappe verlangt. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.

Schutz gibt’s nicht für jeden: Nicht jeder Hausbesitzer, der eine Elementarschadenversicherung abschließen will, erhält auch einen Vertrag. Die Versicherer unterscheiden nämlich bestimmte Risikoregionen (so genannte ZÜRS-Zonen): In der ersten und gleichzeitig günstigsten Risikoklasse gehen sie davon aus, dass es seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser gibt. In der Klasse 4 kalkulieren Versicherer mit einem Hochwasser in zehn Jahren. Eigentümer eines Hauses, das in Gefährdungsklasse 4 steht, haben keine Chance auf den Elementarschutz. Auch wenn bereits mehrmals Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen ist, kann der Versicherungsschutz ins Wasser fallen. Denn Vorschäden durch Überschwemmungen können für Versicherer ein Ausschlusskriterium sein, den Abschluss einer Police zu verweigern – selbst wenn das Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet steht.

Wohnungseinrichtung sichern: Auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert werden. Mieter und Hausbesitzer können sich diesen Zusatzschutz aber häufig sparen, zumindest wenn sie wertvolle Gegenstände nicht im Keller, sondern in den oberen Stockwerken unterbringen.

Alles wasserdicht?: Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, nachdem es „nur“ hereingeregnet hat. Deshalb müssen Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen sein. Aber auch rund um Haus und Keller ist Vorsorge angesagt: Kann Wasser zum Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, sind Probleme mit dem Versicherungsschutz programmiert, wenn diese bei Unwetter für „Land unter“ sorgen. Wasserdichtes Versiegeln von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen das Fluten von Keller und Co. zu schützen.

Gebäude im Rohbau: Für Gebäude im Rohbau bieten Wohnge¬bäude- und Elementarschadenversicherung noch keinen Schutz bei Unwetterschäden. Während der Bauphase springt die Bauleistungsversicherung ein – allerdings nur für Schäden nach unvorhergesehenen, ungewöhnlichen Wetterverhältnissen, die stark vom Normalwert abweichen. Gezahlt wird zum Beispiel für Schäden durch Regenfälle, wie sie in den vergangenen 20 Jahren nicht aufgetreten sind.

Informationen und Beratung rund um den passenden Versicherungsschutz gibt es in der Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Köln, Neue Weyerstraße 2, 50676 Köln

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