Das Archivbild zeig Flaggen, die im Oktover 2023 auf einer pro-palästinensischen Demonstration in Köln gezeigt werden. Symbolfoto

Köln | Dürfen nur Deutsche sich friedlich versammeln? Über diese Frage entbrennt ein Streit in NRW nach der Pro-Palästina-Demonstration in Essen am 3. November 2023. Über den Streit berichtet heute Abend das „WDR“-Magazin „Westpol“. Beide Seiten argumentieren mit dem Gesetz.

Grundgesetz

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ So steht es im Grundgesetz Artikel 8 und damit in der Verfassung. Darauf bezieht sich die NRW-Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP und betont dies im „Westpol“-Interview, indem sie sagt, dass dies eines der wenigen Grundrechte sei, das nur Deutschen zustehe. Sie fordert daher zu prüfen, ob damit Versammlungen verboten werden könnten, wenn diese von Menschen angemeldet werden, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügten.

Europäische Regelung

Neben dem Grundgesetz gibt es aber auch noch die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 11 neben der Vereinigungsfreiheit auch die Versammlungsfreiheit garantiert. Darunter verstanden wird das Recht sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln. Dieses Recht bezieht sich auf jede örtliche Zusammenkunft von mehreren Personen die der öffentlichen Meinungsbildung dient. Die Versammlungsfreiheit ist allerdings an bestimmte gesetzliche Grenzen gebunden. Beschränkungen der Versammlungsfreiheit sind dann vorgesehen, wenn dies dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, auch der Moral, zum Verhüten von Straftaten oder zum Schutz der Rechte Dritter dient. Auch die Vereinten Nationen postulieren in Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte den Schutz der Versammlungsfreiheit.

Das NRW Versammlungsgesetz

Der grüne Justizminister des Landes NRW Benjamin Limbach widerspricht Leutheusser-Schnarrenberger in „Westpol“ und verweist auf das in NRW gültige Versammlungsgesetz.  Dort steht: „Jede Person hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen mit anderen zu versammeln und Versammlungen zu veranstalten.“ Eingeschränkt wird diese Freiheit nur durch Artikel 18 des Grundgesetzes. Das Recht auf Versammlungsfreiheit verwirkt nur der, der dieses zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung mißbraucht. Wann dies der Fall ist entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Limbach verweist darauf, dass die Versammlungsfreiheit unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu sehen sei. Der entscheidende Faktor sei, dass Versammlungen friedlich sind.

Innenminister Reul, CDU, will prüfen lassen, ob Transparente und Plakate in Zukunft in deutscher Sprache abgefasst sein müssen, damit die Behörden schneller und vor Ort prüfen können, ob strafbare Inhalte verbreitet werden.

ag