Köln | Im Streit um den Kauf von insgesamt 1.200 zwangsverwalteten Wohnungen in Chorweiler weist der Kölner Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte die städtische Wohnungsbaugesellschaft GAG auf weitere Kosten hin, die nach dem Wohnungsprojekt auf die Stadt zukommen könnten. Neben den Kosten, die in den kommenden Jahren durch den geplanten Erwerb der Hochhäuser in Chorweiler auf die Stadt zukämen, könnten somit weitere Verbindlichkeiten entstehen, die derzeit noch in keiner Finanzplanung berücksichtigt seien, so Hirte.

Nach der Hauptversammlung sagte der CDU-Politiker: „Im Vorstand und Aufsichtsrat der GAG herrscht möglicherweise noch die Vorstellung, dass man Aktien der Kleinanleger von der Börse nehmen könne, ohne Entschädigungen zahlen zu müssen. Das ist zwar nach aktueller Rechtsprechung möglich, allerdings arbeiten wir in Berlin gerade an einem Gesetz, das dies künftig nicht mehr erlaubt – wenn das Verfahren bis dahin nicht abgeschlossen ist, müssten Entschädigungen gezahlt werden.“

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Hintergrund:

Nach dem erfolgten „Downlisting“ (hier: Wechsel aus dem geregelten Markt in den mit geringeren Aktio-närsrechten verbundenen Freiverkehr) der GAG befürchten Kleinaktionäre den kompletten Rückzug der Wohnungsbaugesellschaft von der Börse („Delisting“) ohne Entschädigung. Im Zuge der Überarbeitung des gegenwärtigen Aktienrechts prüft der Deutsche Bundestag allerdings zurzeit, durch welche rechtliche Regelung sichergestellt werden kann, dass die wirtschaftlichen Interessen von Minderheitsaktionären von Aktiengesellschaften ausreichend geschützt werden, wenn sich die Gesellschaft von der Börse zurückzieht. Dabei ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Regelung noch im Rahmen der Aktienrechtsnovelle 2015 Berücksichtigung findet, die noch diesen Sommer verabschiedet werden soll.

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Autor: dd