Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat im vergangenen Jahr in 573 Fällen Rechtsberatung für ihre Mitglieder geleistet. Meist ging es um zu spät oder gar nicht gezahlte Löhne.

Wie die Gewerkschaft am heutigen Freitag in einer Pressemitteilung berichtete, sind die Beschäftigten in Bäckereien, Restaurants und Hotels überdurchschnittlich oft auf juristische Hilfe angewiesen. Das geht aus der Rechtsschutz-Bilanz der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Köln hervor. 407 Streitfälle entfielen auf den Bereich zu spät oder gar nicht gezahlter Löhne. Auch unerlaubte Kündigungen und fehlendes Weihnachts- oder Urlaubsgeld sorgten nach Gewerkschaftsangaben häufig für Ärger.

„Viele Chefs kalkulieren damit, dass sich Mitarbeiter nicht wehren und alles hinnehmen. Der Rechtsschutz sorgt dafür, dass die Beschäftigten zu ihrem guten Recht kommen und den Arbeitgebern die Rote Karte gezeigt wird – zur Not vor Gericht“, betonte NGG-Geschäftsführer Mohammed Boudih. Die Berater kümmerten sich dabei auch ums Sozialrecht: Die Palette reiche hier vom Widerspruch gegen den fehlerhaften ALG-II-Bescheid bis hin zum Krankengeld, das nicht gezahlt wurde. Auch bei einer Insolvenz könnten Beschäftigte Hilfe bekommen, so die Branchengewerkschaft.

„Die Rechtsberatung ist in den letzten Jahren zu einer wichtigen Anlaufstelle für Beschäftigte aus Köln geworden. Besonders oft sind Arbeitnehmer aus dem Gastgewerbe sowie dem Fleischer- und Bäckerhandwerk betroffen“, so Boudih weiter. Mitglieder der Gewerkschaft NGG haben im Rahmen ihrer Mitgliedschaft Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung.

Autor: Bernd F. Löscher
Foto: In der Gastronomie zahlen nicht alle Arbeitgeber pünktlich. Die Gewerkschaft NGG bietet dazu ihren Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung.