Köln | Die Kölner Hotellerie wird mit sofortiger Wirkung jede Form der Steuerzahlung im Rahmen der Kulturförderabgabe an die Stadt Köln einstellen. Das teilte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA )Nordrhein mit. Als Begründung gibt der DEHOGA an, dass mit dem Urteil des OVG Münster vom 23. Oktober 2013 faktisch auch die Kölner „Bettensteuersatzung“ am Ende sei. Die Stadt Köln will, einer ersten Reaktion zufolge, den Deutschen Städtetag im November abwarten, wo man über ein weiteres Vorgehen abstimmen werde.

Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA in Köln, der selbst als Prozessvertreter gemeinsam mit Rechtsanwalt Stefan Huth für die betroffenen Dortmunder Hoteliers das Verfahren in Münster geführt hatte, forderte  in einem Schreiben  an Oberbürgermeister Jürgen Roters diesen auf, die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe in der Stadt Köln mit sofortiger Wirkung aufzuheben und sämtliche vereinnahmten Steuergelder an die betroffenen Hotels nebst entstandener Verwaltungsgebühren und Zinsen zurück zu zahlen.

Nach dem Urteilsspruch des OVG Münster, der in Kürze unzweifelhaft rechtskräftig werde, werde die Stadt Köln weder für die Zukunft noch rückwirkend in der Lage sein, von der Hotellerie als Steuerpflichtigem eine „Bettensteuer“ zu verlangen, so der DEHOGA. Sollte die Stadt Köln trotzdem weiter an diesem desaströsen finanzpolitischen Experiment festhalten wollen, so müsse sie zukünftig den Gast als Steuerpflichtigen definieren und sich mit diesem direkt auseinandersetzen. Ähnlich wie bei einer Kurtaxe könnte die Hotellerie maximal als „Steuereintreiber für die Stadt Köln“ herangezogen werden, muss aber zukünftig weder selber eine Steuererklärung machen noch Steuern abführen.

„Unverantwortliches finanzpolitisches Herumexperimentieren“

„Durch das unverantwortliche finanzpolitische Herumexperimentieren der politisch Verantwortlichen in Köln sind der Stadt seit 2010 finanzielle Schäden in jährlich fast zweistelliger Millionenhöhe entstanden, die alle zu Lasten der Kölner Bürger und damit der Allgemeinheit gehen“, so Christoph Becker. In einer ersten Reaktion auf dieses „auch für Köln bahnbrechende Urteil“ sei eine riesige Erleichterung bei den Kollegen spürbar.

„Diese unsägliche Regelung hat uns das Arbeiten doch deutlich erschwert; wir wollen Gastgeber sein, und nicht der verlängerte Arm des Kölner Steuer- und Kassenamts“, so Wolf Hönigs, Musterkläger im Kölner „Bettensteuerverfahren“. Es sei immer wieder eine unangenehme Situation gewesen, Gäste nach dem Zweck ihrerReise zu befragen und entsprechende Dokumente verlangen zu müssen. Man sei froh, dass dies nun endlich ein Ende habe, so Hönigs.

Stadt Köln will Städtetag im November abwarten

Nach Bekanntwerden des OVG-Urteils teilte die Stadt Köln mit, man wolle ein weiteres Vorgehen bezüglich der Kulturförderabgabe auf dem Deutschen Städtetag besprechen.  „Auf Grund der bundesweiten Auswirkung des Urteils, wenn es bestandskräftig würde, werden die betroffenen Städte, einschließlich der Stadtstaaten, Ende November beim Deutschen Städtetag die weitere Vorgehensweise, auch hinsichtlich der sich dann bundesweit stellenden Frage einer rückwirkenden Satzungs- oder Gesetzesänderung, abstimmen.“ heißt es in einer Erklärung der Stadt Köln.

Autor: dd | Foto: Stefano Lunardi/Fotolia
Foto: Die Kölner Hotelliers sollen nach Willen des DEHOGA Köln ab sofort keine „Bettensteuer“ mehr abführen (Symbolfoto).