Bergisch-Gladbach | Der Bundesverband Deutscher Versicherungsleute e.V. (BVK) veröffentlicht kurz vor den Winterferien in NRW Hinweise zur Versicherungswahl für den Winterurlaub. Der BVK empfiehlt in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung, da diese für vom Reisenden selbstverursachte Schäden  aufkommt. Des Weiteren kann sich der Verbraucher vor Unfällen mit einer Unfallversicherung absichern. Diese kommt für Verletzungen und deren Folgen beim Versicherten im Rahmen eines Unfalls auf.

Geht die Reise ins Ausland, so empfiehlt der BVK den Verbrauchern eine Auslandsversicherung. Allerdings gibt der BVK auch den Hinweis, dass eine gesetzliche Auslandkrankenversicherung nicht alle Schäden und deren Kosten abdeckt. Mit einer privaten Auslandsversicherung ist der Verbraucher hier, laut dem BVK umfassend abgesichert.

Autor: Melissa Bakowsky