Das Pressefoto zeigt das Bundeskartellamt in Bonn. | Foto: Schuering/Bundeskartellamt

Köln | Westenergie und Rheinenergie dürfen kooperieren. Das entschied das Bundeskartellamt. Allerdings muss die Rheinenergie zuvor rund 6.000 Lieferverträge für Heizstrom veräußern. Dies ist eine Auflage des Bundeskartellamtes.

Die beiden Unternehmen bündeln in Zukunft ihre Aktivitäten im Bereich der Beteiligungen an Stadtwerken in der rhenag. Die Rheinenergie ist Mehrheitsgesellschafter der rhenag. 20 Prozent der Anteile der Westenergie an den Stadtwerken Duisburg wird Westenergie an die Rheinenergie übertragen. Dafür wird die Westenergie ihre Anteile an der Rheinenergie auf 24 Prozent erhöhen. Gesellschafter der Westenergie ist die E.ON. SE.