Köln | Verwaltung trifft Praktiker – Im Kölner Pullman Hotel trafen Oberbürgermeister Jürgen Roters und Kämmerin Gabriele C. Klug auf Kölner Hoteliers zum Thema „Bettensteuer“ nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Bemerkenswert: Zum ersten Mal fand seit der Einführung der „Kulturförderabgabe“ bzw. „Bettensteuer“ ein derartiges Treffen statt. Die Hoteliers beklagten heftig die mangelnde Dialogbereitschaft der Stadt, die nach dem Leipziger Urteil mehr aus der Not heraus einzulenken scheint, aber jetzt ganz fokussiert auf die Dortmunder Lösung scheint und an der Steuer festhalten will.

„Auf dieses Gespräch haben wir zweieinhalb Jahre gewartet“, so begrüßten die Hoteliers den Kölner Oberbürgermeister. Der sprach von einer emotional geführten Debatte, die er gerne wieder auf eine sachliche Ebene führen möchte. Das Leipziger Gericht, die schriftliche Urteilsbegründung steht zwar noch aus, hat festgelegt, dass die Kulturförderabgabe nur von privaten Reisenden und nicht von Geschäftsreisenden erhoben werden kann. Die Stadt Köln und auch die Städte Bingen und Trier hatten diese Unterscheidung nicht gemacht, gleichwohl man in Köln Einspruch gegen die Erhebung erheben kann.

Die Stadt Köln scheint sich am Dortmunder Modell orientieren zu wollen, zumindest schilderte der Leiter des städtischen Steueramtes Rainer Franzen dieses als Vorbild für die höchstrichterliche Entscheidung und als einen gangbaren Weg. Der Hotelier in Dortmund fragt seinen Gast, ob seine Übernachtung beruflich oder privat bedingt ist. Der Gast muss, so sieht es der Datenschutz vor, diese Frage nicht beantworten. Dann habe der Hotelier an Fallkriterien, die die Stadt Dortmund festgelegt habe, zu entscheiden, wie er den Gast einstufe und seine Entscheidung zu dokumentieren. Die Betreiberin eines Hotels in Porz fragte, wie sie das erkennen soll, etwa wenn der Gast einen Aktenordner unter dem Arm habe. Bei vielen Hoteliers und Branchenkennern erzeugten die Aussagen von Franzen eher Kopfschütteln.

Die Hoteliers führten aus, dass in Köln rund 80 Prozent der Übernachtungen einen geschäftlichen Hintergrund haben und nur 20 Prozent einen Privaten. Sie baten die Stadt zu hinterfragen, ob vor diesem Hintergrund die Steuer in dieser Form Sinn mache. Man bemängelte auch, dass nur eine Branche die Lasten zu tragen habe und warum man nicht auch den Einzelhandel mit einer Kulturförderabgabe heranziehe. Ganz praktische Probleme kamen auch zur Sprache, etwa dass viele Menschen meinten, wenn sie die Kulturförderabgabe bezahlen, ein zudem nicht in alle Kulturkreise transformierbares Wort, dann freien Eintritt in die Kölner Museen hätten. Man bat den Kölner Oberbürgermeister und die Kämmerin, ob man nicht besser Konzepte mache, die den Ertrag der Kölner Hotellerie von derzeit 170 auf über 200 Millionen Euro steigere und so Geld in die Kassen der Stadt spüle. Damit würde man Erträge aus der Substanz erwirtschaften und nicht nur oben abschöpfen. Ein großes Problem scheint auch die Ausweisung zweier Preise zu sein. Vor allem im Internetzeitalter, wo die meisten Hotelbuchungen online erfolgen. Denn schon hier muss der Gast dann zwischen privat und geschäftlich veranlasster Reise unterscheiden.

Oberbürgermeister Jürgen Roters und Kämmerin Klug begründeten die Notwendigkeit der „Bettensteuer“ immer wieder damit, dass Köln in Haushaltsschwierigkeiten stecke und das Geld dringend brauche und verwiesen auf die hohen Bildungsausgaben, die auch der Hotellerie in der Stadt zu gute kämen. Roters wünschte sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe in der die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden könne. Klar wurde aber auch, dass weder Oberbürgermeister, noch Kämmerin und auch nicht der Leiter des Kassen- und Steueramtes auf die „Bettensteuer“ verzichten wollen und mit Nachdruck nach Lösungen, selbst wenn diese extrem bürokratisch sind, suchen werden, die rechtlich Bestand haben.

Autor: ag
Foto: Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters diskutierte mit Kölner Hoteliers über die Bettensteuer