Köln | Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen (ver.di) hat gegen die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen der Stadt Leverkusen beim Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) Klage eingereicht.

Wie die Gewerkschaft am gestrigen Montag bekannt gab, fühlt sich die Gewerkschaft nach der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zum geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Leverkusen-Wiesdorf ermuntert, nun auch weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Man reiche die Klage aber auch ein, um in anderen Fällen die Verordnung der Stadt Leverkusen insgesamt gerichtlich prüfen zu lassen, betonte die stellvertretende Bezirksgeschäftsführerin Britte Munkler.

Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 26. April 2018 die städtische Verordnung zur Ladenöffnung am 29. April 2018 in Wiesdorf für unwirksam erklärt. Kurzfristig musste die Stadt Leverkusen daraufhin die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags zurücknehmen.

„Wir möchten schnell Rechtssicherheit für uns und die Kolleginnen und Kollegen im Handel in Leverkusen. Um nicht wieder kurzfristig zu einem Eilverfahren greifen zu müssen, klagen wir frühzeitig gegen alle geplanten Verkaufsöffnungen an Sonntagen, die aus unserer Sicht rechtswidrig sind. Zunächst einmal muss die Stadt Leverkusen ihre rechtswidrige Verordnung zurücknehmen“, so Munkler zu den Beschlüssen des Finanzausschusses des Leverkusener Stadtrats vom vergangenen Donnerstag.

Hohe Hürden auch nach Urteil des OVG Münster

Auch das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in einem aktuellen Urteil die rechtlichen Hürden für ein Offenhalten von Verkaufsstellen hochgehalten. Auch die Novelle der schwarz-gelben Landesregierung habe hieran nichts wesentliches geändert. Eher sind die Hürden für eine anlassbezogene Sonntagsöffnung noch höher als zuvor, so die Gewerkschaft.

In Kölns Nachbarkommune droht nun, dass es im gesamten Jahr 2018 keinen einzigen verkaufsoffenen Sonntag mehr geben werde, sollte die Stadt ihre Verordnung nicht nachbessern. Die Gewerkschaft selbst werde weiterhin gegen rechtswidrige Sonntagsarbeit einschreiten und notfalls Rechtsmittel einlegen. „Die Rechte der betroffenen Beschäftigten dürfen nicht weiter ignoriert werden“, so die stellvertretende Geschäftsführerin des ver.di-Bezirks Köln-Bonn-Leverkusen abschließend.

In Köln hatte der Stadtrat in seiner Märzsitzung zehn verkaufsoffene Sonntage beschlossen. Hier hält die Gewerkschaft Verdi fünf Sonntagsöffnungen für nicht rechtskonform. Auch für diese Sonntage hatte die Gewerkschaft Maßnahmen angekündigt. Report-k.de berichtete.

Autor: bfl