Berlin | Trotz eines anderslautenden Gerichtsbeschlusses wird aus der FDP die Forderung laut, die Rückkehr des nach Tunesien abgeschobenen Gefährders Sami A. nach Bochum zu verhindern. „Die Bochumer Stadtverwaltung muss konsequent sämtliche juristischen Möglichkeiten nutzen und gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen angehen, um eine Rückkehr von Sami A. zu verhindern“, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Olaf in der Beek der „Welt“. In der Beek, der auch FDP-Kreisvorsitzender in Bochum ist, sagte, er habe „überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Abschiebung von Sami A. rechtmäßig erfolgte“.

Den zuständigen nordrhein-westfälischen Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) lobte in der Beek als „besonnenen und kompetenten Kollegen“. Der Bundestagsabgeordnete sagte weiter: „Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in dieser Angelegenheit eine andere Rechtsauffassung als die Bochumer Stadtverwaltung. Und so wie das Gericht seine rechtsstaatlichen Möglichkeiten nutzt, rufe ich die Stadtverwaltung auf, ebenfalls alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen und gegen die neue Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.“

Im Übrigen sei fraglich, wie die Stadt Sami A. zurückholen solle, solange Tunesien ihn selbst vor Gericht stellen wolle, sagte Olaf in der Beek. „Wie stellt sich das Gericht die Rückholung vor? Mit den Mitteln des Ordnungsamtes?“ Schließlich habe „die Stadt Bochum keine GSG-9-Spezialeinheit zur Verfügung“. Der Gerichtsbeschluss zeige, „wie realitätsfern die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Stadt Bochum in Wahrheit ist“.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht der Ausländerbehörde unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro eine Frist bis Dienstag gesetzt, um Sami A. zurückzuholen. Der Tunesier, der verdächtigt wird, als Leibgardist für den damaligen Al-Qaida-Chef Osama Bin Laden tätig gewesen zu sein, war am 13. Juli nach Tunis ausgeflogen worden. Tunesien verweigerte die Rücküberstellung des Mannes nach Deutschland und will ihn wegen möglicher terroristischer Betätigung selbst vor Gericht stellen.

Autor: dts