Symbolbild Gasbrenner

Köln | aktualisiert | red, dts | Heute Mittag schafft der Kölner Energieversorger Rheinenergie Klarheit. Die Preise für Gas und Fernwärme in Köln steigen ab 1. Oktober deutlich. Der Haus- und Grundbesitzerverein reagierte bereits.

Die Rheinenergie begründet die Preissteigerung mit einem Anstieg der Beschaffungskosten bei Erdgas um 450 Prozent im Vergleich zu den Beschaffungsperioden 2021/22 und 2022/23. Und der zweite Grund sei die Zusammenführung der Bestands- und Neukunden zu einem Preis. Diese waren zeitweise getrennt.

Was bedeutet das konkret?

Der Grundpreis bleibe stabil. Es ändert sich der Arbeitspreis. Der wird um 10.43 Cent erhöht. Das bedeutet kostete die verbrauchte Kilowattstunde Erdgas bisher 7,87 Cent, dann wird sie ab dem 1. Oktober 18,30 Cent kosten.

Die Rheinenergie-Beispielsrechnungen

Eine Kölner Wohnung mit einem Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden Erdgas im Jahr zahlt statt 960 Euro dann 2.002 Euro im Jahr. Eine Steigerung um 108 Prozent.

Für eine große Wohnung oder ein kleines Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden liegen die Jahreskosten dann bei 2.918 Euro. Vorher waren dies 1.353 Euro. Eine Steigerung von 116 Prozent.

Auch die Fernwärme wird teurer

Die Fernwärmepreise sollen sich ebenfalls erhöhen. Diese wurden erst im April erhöht. Der Preis für Fernwärme in Köln betrug im Jahr 2021 noch rund 407 Euro für eine Durchschnittswohnung in Köln, so steigt dieser jetzt auf rund 705 Euro im Jahr 2022. Hier rechnet die Rheinenergie die Preisanpassung des 1. Oktober schon ein und spricht von einem Anstieg von 73 Prozent.

Jetzt will die Rheinenergie alle Erdgaskunden in Köln informieren und sie wird die Abschläge bereits anpassen. Damit sollen hohe Nachzahlungen vermieden werden. Mietern empfiehlt der Kölner Energieversorger Vorsorge zu treffen.

Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein mit klarer Forderung

Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein stellt vor dem Hintergrund der Gaspreiserhöhung der Rheinenergie klar: „Erhöhung kann nicht vom Vermieter getragen werden“. Mit der Preiserhöhung der Rheinenergie ginge auch die Energieumlage beziehungsweise geplante Gaspreisumlage des Bundeswirtschaftsministeriums einher, die auch noch einmal, so warnt der Verein, eine vierstellige Summe ausmachen könne. Der Verein rechnet mit finanziellen Schwierigkeiten bei Mietern und Vermietern und fordert staatliche Hilfen für Menschen in Not. Gleichzeitig teilt der Verein Plänen der SPD Bundestagsfraktion eine Absage dies zusätzlichen Kosten alleine bei den Vermietern abzuladen.

Kölner Haus- und Grundbesitzerverein fordert vor dem Hintergrund, dass viele Kleinvermieter weniger als 5.000 Euro mit der Vermietung erwirtschaften, die Vermieter nicht als „Kreditanstalt“ zu benutzen: „Sehr viel schneller und unbürokratischer wäre es, wenn die Staatshilfe den Energieunternehmen zukommt und die Zahlungsausfälle dort bearbeitet werden. Gerade bei den Unternehmen gibt es die notwendigen Ressourcen und Kenntnisse, um diese Situation beherrschen zu können. Der Verein rät den Mietvertragsparteien dringend, Vereinbarungen über die Anpassung der Abschlagszahlungen abzuschließen, damit die Nachzahlungen nicht so hoch ausfallen.“ Hintergrund ist, dass es Ideen gibt, dass Vermieter zunächst ihren Mietern aufgrund der hohen Energiepreise zinslose Darlehen einräumen, die diese dann später abzahlen können.

Staatsrechtler sieht Gasumlage kritisch   

Der Staatsrechtler Hanno Kube sieht die geplante Umlage von Mehrkosten der Gas-Großhändler an die Verbraucher kritisch. „Die Gasumlage wirft nicht nur ökonomisch, sondern auch rechtlich schwierige Fragen auf“, sagte Kube am Montag der dts Nachrichtenagentur auf die Frage nach einer verfassungsrechtlichen Einschätzung. „Einerseits haben die Kunden privatrechtliche Lieferverträge abgeschlossen, auf die sie sich grundsätzlich verlassen können sollten, andererseits können staatliche Markteingriffe aus übergeordneten Gründen erforderlich sein, hier zur Unterstützung der systemrelevanten Unternehmen.“

Genauer zu prüfen bleibe deswegen, wer die Solidarleistung richtigerweise erbringen müsse: „Entweder der Kreis der Gaskunden oder aber die Gemeinschaft der Steuerzahler“, sagte der Jurist. Kube hat einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg. Die Bundesregierung will den Energieversorgern voraussichtlich ab Oktober ermöglichen, höhere Kosten bei der Gasbeschaffung an die Kunden weiterzugeben, auch wenn ein Vertrag mit Preisbindung existiert.

Damit sollen die Versorger vor der Insolvenz geschützt werden. Die Höhe einer solchen Umlage ist noch unbekannt, Experten erwarten aber eine Zusatzbelastung von mehreren Hundert Euro pro Haushalt und Jahr, in pessimistischen Szenarien auch über tausend Euro.