Zum Jahresanfang 2009 verzeichnet die Rechtsanwaltskammer Köln 11.916 Mitglieder. Das sind 1,81 Prozent mehr als zum Jahresbeginn 2008 (11.704 Mitglieder). „Trotzdem bereitet uns weiterhin die Zahl der neu zugelassenen Kolleginnen und Kollegen Sorgen“, so Kammerpräsident Hubert W. van Bühren So hat die Kammer alleine im Jahr 2008 484 neue Rechtsanwälte erstmals zur Anwaltschaft zugelassen. „Wer heute nicht in eine bestehende Kanzlei einsteigen kann, sondern gleich mit der Selbständigkeit beginnen muss, hat es einige Jahre lang schwer, sich auf dem heiß umkämpften Anwaltsmarkt zu behaupten“, so van Bühren. „Ohne eine Spezialisierung und ohne das intensive Eingehen auf die Interessen der Mandanten kann kaum mehr eine effektive Rechtsberatung stattfinden“. Daher müssen sich auch die Anwälte intensiv fortbilden und sich auf dem neuesten Stand halten. Zusammen mit den drei Anwaltsvereinen in der Region und dem Angebot der Kammer gibt es ein umfangreiches Angebot, was aber noch stärker in Anspruch genommen werden könnte. „Das nur rund 30 Prozent der Anwälte im Jahr eine Fortbildung besuchen, ist eigentlich zu wenig“, betont van Bühren.

18 Prozent der Anwälte führen Fachanwaltstitel
Stabil geblieben ist die Zahl der Fachanwälte. 2.120 Rechtsanwälte – und damit knapp 18 Prozent – führen insgesamt 2.417 Fachanwaltstitel. Somit haben 12 Prozent (297 Mitglieder) die Berechtigung zwei Bezeichnungen zu führen. „Wir sehen mit einer gewissen Sorge, dass nach einer anstehenden Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung noch in diesem Jahr 3 Bezeichnungen von einem Anwalt geführt werden dürfen. Ob dies immer im Interesse des rechtsuchenden Bürgers ist, bezweifeln wir“.

Streitschlichtung-Projekt zwischen Anwalt und Mandant
Als großen Erfolg bezeichnete van Bühren, der seit März 2005 der Kammer Köln vorsteht, das von ihm initiierte Projekt des „Ombudsmann“ zur Schlichtung von Konflikten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten. Seit Beginn des Projekts am 1.7.2007 bis zum 31.12.2008 waren insgesamt 144 Schlichtungsanträge eingegangen. In 14 Fällen hatte ein Rechtsanwalt, in 130 Fällen ein Mandant (Auftraggeber) die Schlichtung beantragt. Die Verfahren vor dem Ombudsmann konnten in 63% aller Fälle erfolgreich durch Schlichterspruch beendet werden. In zahlreichen (nicht erfassten) Fällen konnte bereits durch eine sachorientierte Bewertung des vorgetragenen Streitstoffes eine vorzeitige Beilegung des Konflikts am Telefon erreicht werden.  „In Köln werden wir dieses Projekt auf jeden Fall fortsetzen, auch wenn es in Zukunft eine bundesweite Schlichtung geben soll“, erläutert van Bühren. Denn eine Schlichtung vor Ort und durch erfahrene Rechtsanwälte, die gerade bei der Bewertung des Umfangs von anwaltlichen Tätigkeiten eine große Erfahrung hätten, böten eine Gewähr für eine rasche Klärung.

Aufsichtstätigkeit der Rechtsanwaltskammer
Eine der zentralen Aufgabe einer Rechtsanwaltskammer ist nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) die Kontrolle, ob Rechtsanwälte ihren Berufspflichten nachkommen und die Beantwortung allgemeiner Anfragen von Rechtsuchenden und von Rechtsanwälten. In den 1.761 der im Jahr 2008 eingeleiteten Beschwerdeverfahren rügte die Rechtsanwaltskammer 54 Anwälte, weil sie ihre Pflichten verletzt hätten. Die meisten Rügen werden wegen des Verstoßes des Umgehung des Gegenanwalts zum Schutz des Mandanten, der nicht ordnungsgemäßen Abrechnung gegenüber dem Mandanten oder aber deswegen erteilt, weil der Anwalt den Mandanten nicht zeitnah unterrichtet. Viele Verfahren erledigen sich aber auch ohne eine Rüge, weil Anwalt und Mandant sich nach der Einschaltung der Rechtsanwaltskammer einigten.

Zu den Rügen kommen insgesamt 50 erledigte Verfahren durch das Anwaltsgericht in Köln, das für die berufsrechtliche Ahndung zuständig ist. Hier wurden in 20 Fällen durch Urteil ein Verweis ausgesprochen und jeweils eine Geldbuße von 500 Euro bis zu 5000 Euro verhängt. In 2 Fällen kam ein Vertretungsverbot für eine bestimmte Zeit hinzu, in vier Fällen widerrief das Anwaltsgericht die Zulassung. „Zusammen mit den 12 Widerrufen durch die Anwaltskammer zeigen die Zahlen sehr deutlich, dass die allermeisten Anwälte sehr gute und zuverlässige Arbeit leisten, aber leider gibt es einige wenige Kollegen, die das Ansehen des Berufsstands beeinträchtigen“, stellt van Bühren klar.

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