Köln | Das Bundeskartellamt hat gegen das Kölner Unternehmen Fond of GmbH eine Geldbuße von rund 2 Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Dem Unternehmen, dass die Marken „ergobag“ und „Satch“ produziert wird vorgeworfen mit ihm kooperierende Händler beim Vertrieb von Schulranzen und Rucksäcken in ihrer Preissetzung eingeschränkt zu haben.

Unverbindliche Preisempfehlungen seit den 1970er Jahren vorgeschrieben

Das Verfahren gegen die Kölner wurde durch ein Amtshilfeersuchen aus Österreich ausgelöst. Zudem wurde das Unternehmen im Jahr 2019 durchsucht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in einem schriftlichen Statement: „Das Unternehmen Fond Of hat über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschreiten. Fond Of hat die Preissetzung systematisch kontrolliert und die Einhaltung der Mindestpreise auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt. Hersteller dürfen aus gutem Grund schon seit den 70er Jahren nur unverbindliche Preisempfehlungen machen. Vertikale Preisbindungen gehen häufig zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und können dazu führen, dass diese im Ergebnis höhere Preise zahlen müssen. Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel.“

Fond of kontrollierte die Preise

Die Händler und Fond of waren sich einig, dass die eigentlich „unverbindliche Preisempfehlung“ den Preis vorgab zu dem die Produkte verkauft werden sollten. Der Online-Handel war nur wenigen Händlern vorbehalten. Die Einhaltung der Preise und der Vorgaben für den Online-Vertrieb wurde von der Fond Of GmbH als auch von den beteiligten Händlern seit der Frühphase ihrer jeweiligen Geschäftsbeziehungen (beginnend mit März 2010) bis August 2018 regelmäßig kontrolliert und angemahnt, zum Teil noch bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im Januar 2019. Bei Abweichungen intervenierte Fond Of und die angesprochenen Händler stellten das beanstandete Verhalten teilweise ab.

Kölner Unternehmen zeigte sich kooperativ

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Fond Of handelnden Personen wurde das Verfahren eingestellt.

Autor: red