"Das gemeinsame Erleben der Fußballspiele auf den Public-Viewing-Veranstaltungen war während der letzten Fußball-Weltmeisterschaft und der Europameisterschaft vor zwei Jahren ein großer Erfolg. Solche Gemeinschaftserlebnisse wollen wir den Fans auch bei den Spielen der deutschen Mannschaft bei der Weltmeisterschaft in Südafrika ermöglichen", erläutert Minister Uhlenberg. Da einige Spiele erst nach 22.00 Uhr abgepfiffen werden, kann die dann normalerweise bereits geltende Nachtruhe nicht immer eingehalten werden. Die Kommunen können hierzu Ausnahmegenehmigungen erteilen, wobei das Ruhebedürfnis der Anwohner berücksichtigt werden muss. Einen Platzverweis erteilt der Erlass lauten Fan-Artikeln wie Druckluftfanfaren oder der "Vuvuzela", einem traditionellen südafrikanischen Blasinstrument, das als Symbol des südafrikanischen Fußballs gilt. "Wir empfehlen den Gebrauch dieser Instrumente beim Public-Viewing zu untersagen. Die hiervon ausgehende Gehörgefährdung für andere Besucher und das mögliche Übertönen von Notfalldurchsagen sprechen sehr deutlich gegen eine Benutzung in Menschenmengen", betont Uhlenberg.

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