Köln | Die Bezirksregierung Köln hat im Auftrag des NRW-Innenministeriums die Ausschreibungspraxis der Stadt Köln überprüft und als inhaltlich vollständig rechtskonform bewertet. Gleichzeitig habe die Kommunalaufsicht damit die Beschwerde der Handwerkskammer zu Köln zurückgewiesen, so die Stadt Köln schriftlich.

In einem Schreiben vom 1.Dezember 2014 habe die Bezirksregierung die Beschwerde der Handwerkskammer zu Köln zurückgewiesen, so die Stadt.

Die Handwerkskammer zu Köln hatte Ende September der Stadt Köln vorgeworfen, deren Vergabepraxis sei rechtswidrig, weil sie seit dem 1. Januar 2014 keine Beschränkten Ausschreibungen mehr durchführe, sondern in der Regel öffentlich ausschreibe. Dazu hatte die Kammer das NRW-Innenministerium eingeschaltet und von ihm verlangt, diese angebliche rechtswidrige städtische Praxis zu beanstanden. Daraufhin hatte das NRW-Innenministerium die Bezirksregierung Köln mit der Prüfung der Eingabe beauftragt.

Ein Vergleich der Auftragszahlen sowie der Zahlungsvolumen bestätigten, so die Stadt, dass die regionale Wirtschaft auch nach Inkrafttreten des so genannten „Wertgrenzenkonzeptes 2014“ gleichbleibend viele Aufträge erhalte. Insofern betrachte man die Kritik der Handwerkskammer als „völlig unbegründet“.

Autor: dd