Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert für Jugendliche in Köln, die unter 18 Jahre alt sind und in den Ferien jobben, den gesetzlichen Mindestlohn. | Foto: NGG

Köln | Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert für Jugendliche in Köln, die unter 18 Jahre alt sind und in den Ferien jobben, den gesetzlichen Mindestlohn. Wer in Köln in Hotels, Biergärten, Restaurants oder anderen Betrieben in den Ferien jobbe, solle laut der Gewerkschaft künftig nicht weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen.

„Bislang können Betriebe Jugendliche unter 18 Jahren auch für weniger als 12 Euro beschäftigen. Mit dieser Ausnahme beim gesetzlichen Mindestlohn muss Schluss sein – in der Gastronomie genauso wie in allen anderen Branchen. Dass im Moment eine Art ‚Alters-Lohn-Diskriminierung‘ für Unter-18-Jährige überhaupt möglich ist, ist schon ein Unding“, sagt der Geschäftsführer der NGG-Region Köln, Helge Adolphs. Für Beschäftigte, die exakt die gleiche Arbeit machen, solle egal vom Alter das gleiche gelten: „Auch ein 17-jähriger Schüler, der in den Ferien beispielsweise als Sommerverstärkung im Restaurant kellnert, sollte dem Chef mindestens 12 Euro pro Stunde wert sein“, so Adolphs.

Bei Personalknappheit: Jugendliche können eine wichtige Arbeitsunterstützung sein

Laut der NGG sei es ungerecht, wenn für jugendliche Ferienjobber aufgrund ihres Alters der gesetzliche Mindestlohn nicht gelte, zumal viele von ihnen auf Geld angewiesen seien. Angesichts der Personalknappheit gerade in der Gastro-Branche könnten jugendliche Ferienjobber für viele Betriebe sogar eine wichtige Arbeitsunterstützung auf Zeit sein – allerdings nicht zu Niedriglöhnen unter 12 Euro, so die NGG Köln.

Das Thema ist mittlerweile in der Bundespolitik angekommen

Laut Adolphs sei das Thema mittlerweile in der Bundespolitik angekommen. Der Geschäftsführer der NGG-Region verweist hierzu auf Äußerungen des Generalsekretärs der SPD, Kevin Kühnert, der ebenfalls eine Abschaffung der Ausnahme beim gesetzlichen Mindestlohn für Ferienjobber gefordert hat.

NGG: Kritik an beschlossener Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze

Im Fokus der Kritik der NGG, auf deren Initiative die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 mit zurückgeht, steht allerdings nicht nur die U-18-Ausnahme, sondern auch die vor kurzem beschlossene Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Adolphs: „Dass der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und 2025 auf 12,82 Euro angehoben werden soll, geht völlig an der Lebensrealität von Millionen von Menschen vorbei und passt angesichts der hohen Inflation überhaupt nicht in die Welt“.

rs