Düsseldorf | 22 Städte werden laut eines Berichts der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe) von der künftigen Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen betroffen sein. Die komplette Liste soll am Dienstag vom Landeskabinett beschlossen werden. Danach darf die Miete bei Neuvermietung nicht mehr höher als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Dem Bericht zufolge wird die Mietpreisgrenze in folgenden Städten eingeführt: Düsseldorf, Erkrath, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Leverkusen, Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen, Aachen, Bonn, Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Siegburg, St. Augustin, Troisdorf, Münster, Bocholt, Bielefeld und Paderborn.

Der Landtagsabgeordnete Arndt Klocke (Grüne) dazu: „Vorerst gilt die Mietpreisbremse in 22 NRW-Kommunen, darunter auch Köln. Als angespannt gilt der Wohnungsmarkt bei geringer Leerstandsquote, stark steigenden Mieten bei Neuvermietung und einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere für einkommensschwache Gruppen wie Studierende und Transferleistungsempfangende. Auch die zukünftige Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum wird in die Betrachtung mit einbezogen. All dies trifft auf die wachsende Stadt Köln zu. Ich freue mich deshalb über das neue wohnungspolitische Steuerungselement. Die Mietpreisbremse sei dazu ein geeignetes Mittel, um den weiteren Anstieg von Mieten in Köln zu bremsen und betroffenen Mieterinnen und Mietern Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern. „Dieses Ziel erfüllt sie nicht allein, sondern als ein Baustein einer umfassenden Wohnungsmarktpolitik in NRW, dessen zentrales Element das novellierte Wohnraumförderprogramm ist. Das Programm wurde neu ausgerichtet auf den Wohnungsbau und ermöglicht Investoren, Wohnungsbaugenossenschaften und –gesellschaften Planungssicherheit, indem das Land von 2014 bis 2017 mindestens 800 Millionen Euro im Jahr für Darlehen zur Verfügung stellt“.

Autor: dts