E-Bus der KVB | Foto: Christoph Seelbach / Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Berlin | In Köln und Nordrhein-Westfalen enden die Sommerferien in wenigen Tagen. Zum Schulstart hin appelliert der Auto Club Europa (ACE) an alle Verkehrsteilnehmenden: An Bushaltestellen – gerade in Schulnähe – gilt es besonders vorsichtig fahren.

Was genau an der Schulbushaltestelle gilt, erläutert der ACE. „Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme sind in der Umgebung von Schulen, genauso wie an allen Schulbushaltestellen gefordert.“ Der ACE erinnert noch einmal: Ein fahrender Schul- oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf niemals überholt werden. Um keinen Fahrgast zu gefährden, sei es unerlässlich, sich genau an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Es ist immer damit zu rechnen, dass Kinder vom Schulbus verdeckt werden oder aussteigende Kinder abgelenkt sind. Auch tobende Kinder am Straßenrand sind an Bushaltestellen keine Seltenheit.

Steht ein Linien- oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Bushaltestelle, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und einem ausreichend großen Seitenabstand am Bus vorbeigefahren werden. Hierbei darf kein Fahrgast behindert oder gar gefährdet werden. Achtung: Gleiches gilt in der Regel auch, wenn der Bus an einer Haltestelle der Gegenfahrbahn steht. Nur mit Schritttempo fahren – es sei denn, die Fahrbahnen sind baulich getrennt.

Deshalb gelte laut dem ACE: In Gegenwart von Kindern nahe der Fahrbahn sollten Verkehrsteilnehmende immer besonders langsam und achtsam fahren und jederzeit bremsbereit sein.

rs