Köln | Am kommenden Montag 13. März wird der Hauptausschuss der Stadt Köln über den Ratsbeschluss vom 7. Dezember 2016 entscheiden. Der Rat hatte damals das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in Köln beschlossen. Jetzt hebt der Hauptausschuss in einer Dringlichkeitsentscheidung den Beschluss auf und der Rat wird am 4. April den Beschluss des Hauptausschusses bestätigen. Grund ist die Rechtsunsicherheit, denn Verdi klagt gegen den Beschluss der Stadt Köln vom Dezember 2016 und die Stadt hat die Konsensrunde in der ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zur Sonntagsöffnung geschaffen werden soll am 1. März platzen lassen.

Stimmen aus der Politik

Linke Köln: Verwaltung macht Rückzieher bei Sonntagsöffnungen
Jörg Detjen, Fraktionsvorsitzender der Linke Köln: „Seit über 10 Jahren kämpft die Linke im Rat gegen die Sonntagsöffnungen. Wir hätten die SPD gerne als Bündnispartner gehabt, um diesen Spuk vorzeitig zu beenden. Sie hat immer für die Sonntagsöffnungen gestimmt. Dass sie jetzt die Verordnung in den Medien als ‘mangelhaft’ bezeichnet, wundert uns, zumal der frühere SPD-Stadtdirektor Kahlen die Sonntagsöffnungen vehement gegen unsere Kritik verteidigt hat.“
Die Linke Köln habe schon zu Beginn des Jahres die Verwaltung aufgefordert, die bereits genehmigten Sonntagsöffnungen erneut zu prüfen. Hintergrund war ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, die Ladenöffnung am 8. Januar in Porz-Eil zu verbieten. Sie wurde als nicht gesetzeskonform eingestuft.„In jedem normalen Unternehmen hätte man sofort alle vergleichbaren Konstellationen überprüft, um sich weitere Risiken zu ersparen“, so Berndt Petri, Mitglied im zuständigen Wirtschaftsausschuss. „Die Stadt Köln dagegen bezeichnete ihre Verordnung gebetsmühlenartig als rechtssicher. Erst nachdem Ver.di Klage gegen alle weiteren Sonntagsöffnungen 2017 eingereicht hatte, macht sie einen Rückzieher, um einem totalen juristischen Desaster mit Ansage zu entgehen.“
FDP NRW: Ladenöffnungsgesetz sollte reformiert werden – Verkaufsverbot an Sonntagen abschaffen
Dazu Generalsekretär der FDP-NRW, Johannes Vogel: „Das rot-grüne Ladenöffnungsgesetz hat Chaos gestiftet, mit dem SPD und Grüne jetzt die Kommunen im Regen stehen lassen. Händler, Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger leiden unter der Rechtsunsicherheit. Wir halten das rot-grüne Ladenöffnungsgesetz nicht nur in der Sache für falsch, sondern es ist schlichtweg auch handwerklich schlecht gemacht. Der Anlassbezug bei Sonntagsöffnungen hat nichts bewirkt – außer Streit und Gerichtsverfahren.
In der nächsten Legislaturperiode sollte das Ladenöffnungsgesetz reformiert werden. Wir wollen Händler und Verbraucher vollumfänglich darüber entscheiden lassen, wann geöffnet wird und wann nicht. Das allgemeine Verkaufsverbot an Sonntagen wollen wir aufheben. Die Verbraucher würden mit ihrer Nachfrage darüber entscheiden, wann es sich lohnt zu öffnen. Diese Regel wäre einfach, transparent und rechtssicher.“

Stimmen aus der Wirtschaft

Deutscher Gewerkschaftsbund Köln-Bonn: Stadt zieht die Reißleine
Der Kölner DGB begrüße den Vorstoß der Verwaltung, die Genehmigungen für die in 2017 geplanten verkaufsoffenen Sonntage im Rahmen einer Dinglichkeitsentscheidung zurückzuziehen. „Die Stadt erspart sich damit weitere peinliche Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht und der Stadtkasse unnötige Prozesskosten“, erklärt der Kölner DGB-Vorsitzende Andreas Kossiski. „Der Schritt zeigt, dass unsere jahrelange Kritik an der Kölner Genehmigungspraxis mehr als berechtigt ist. Bedauerlich ist, dass erst ein Gang zum Verwaltungsgericht notwendig war, um innerhalb der Verwaltung ein Umdenken zu erreichen.“
Unverständlich sei nach Auffassung des Kölner DGB-Vorsitzenden der Ruf einzelner Ratsmitglieder nach mehr Rechtssicherheit: „Wir haben Rechtssicherheit. Das Grundgesetz schützt die Sonntagsruhe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Eingriffe in dieses Schutzrecht müssen ausführlich und nachvollziehbar begründet werden. Dies haben Rat und Verwaltung im Rahmen der bisherigen Genehmigungspraxis nicht im notwendigen Umfang getan. Damit haben sie erst zu einer Rechtsunsicherheit für den Einzelhandel und die Beschäftigten beigetragen.“
IHK Köln fordert Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen
Mit großer Sorge beobachte die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln die Entwicklung um die verkaufsoffenen Sonntage in Köln und Nordrhein-Westfalen. Für das Jahr 2017 seien eine Reihe von verkaufsoffenen Sonntagen in Köln geplant, die per Dringlichkeitsbeschluss am kommenden Montag gekippt werden sollen. „Einzelhändler und Interessengemeinschaften benötigen Planungssicherheit. Daher sollten bereits etablierte Events nicht hinterfragt werden. Viele Akteure haben zusätzlich Zeit und Geld in die Organisation der ausstehenden verkaufsoffenen Sonntage investiert“, sagt Elisabeth Slapio, Geschäftsführerin Innovation und Umwelt der IHK Köln.
Der innerstädtische Einzelhandel kämpfe derzeit mit einer Reihe von Konfliktfeldern. Zum einen wachse die Konkurrenz durch am Stadtrand gelegene großflächige Einkaufslandschaften sowie durch den Online-Handel. Zum anderen stellen der demografische Wandel und die damit verbundenen Änderungen in der Konsumnachfrage innerstädtische Einzelhändler vor neue Herausforderungen, so die IHK. Für den Einzelhandel bieten verkaufsoffene Sonntage eine optimale Gelegenheit, sich zu präsentieren, ergänzt die IHK. Es seien wichtige Eckpfeiler im Jahr, entsprechend groß seien Aufwand und Vorbereitung seitens der Einzelhändler beziehungsweise Interessengemeinschaften. Mit dem aktuell geplanten Aufheben der beschlossenen Rechtsverordnung verschärfen sich die Rahmenbedingungen weiter.
Die IHK Köln siehe in den nach dem Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) genehmigten Veranstaltungen in Kombination mit einem verkaufsoffenen Sonntag ein wirksames Instrument zur Belebung der Innenstädte und zur Förderung des innerstädtischen Einzelhandels und weist auf die generelle Bedeutung für den Handel in der gesamten Region hin. Die verkaufsoffenen Sonntage seien „Kundenmagnete“ und „Frequenzbringer“, denn sie bieten Händlern die Möglichkeit, zusätzliche Einkaufserlebnisse zu schaffen und guten Service unter Beweis zu stellen. Neben Einheimischen seien diese Tage zusätzlich für Tages- oder Shoppingtouristen attraktiv. Der stationäre Handel brauche daher verkaufsoffene Sonntage und flexible Rahmenbedingungen, um gegenüber dem Online-Handel und weiteren Herausforderungen bestehen zu können.
Das 2013 novellierte LÖG NRW hat Sonntagsöffnungen im Land klare Grenzen gesetzt. Gemäß §6 dürfen die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden nach Anhörung verschiedener Institutionen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen die Ladenöffnung aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zu einer Dauer von fünf Stunden gestatten. Im Rahmen dieser Grenzen sollte es für den Handel rechts-, planungssicher und unbürokratisch sein, verkaufsoffene Sonntage zu beantragen.

Autor: ib