Köln | Die Vorlage der Stadtverwaltung zur Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen in einzelnen Kölner Stadtteilen wird von Seiten des DGB sowie Verdi heftig kritisiert.

„Mit der Vorlage für die kommende Ratssitzung am 8. April wird das Ladenöffnungsgesetz buchstäblich auf den Kopf gestellt“, so Britta Munkler, stellvertretende Geschäftsführerin von Verdi Köln. In der Vorlage würden Marketingmaßnahmen von Möbelhäusern oder anderen Einzelhandelsgeschäften einfach als Feste bezeichnet, um damit Sonntagsöffnungen zu begründen, so Munkler in einer schriftlichen Stellungnahme.

Das Ladenöffnungsgesetz NRW schreibe vor, dass nur in Ausnahmefällen von der grundsätzlichen Sonntagsruhe abgewichen werden darf, bleibe aber bei der genauen Definition möglicher Anlässe vage, so Verdi. Nach Auffassung der Gewerkschaften sei daher das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2009 (BvR 2857/07 und BvR 2858/07) heranzuziehen. Darin erklärt das Bundesverfassungsgericht, dass an eine Ausnahme von der gesetzlichen Sonn- und Feiertagsruhe hohe Anforderungen zu stellen sind. Die Zulassung von Sonntagsöffnungen könne nur in Abwägung anderer Rechtsgüter mit gleich- oder höherwertigem Verfassungsrang erfolgen.

„Wir hoffen, dass der Stadtrat nicht der Beschlussvorlage folgt. Wenn sich die Mitglieder des Rates die einzelnen Anträge genau ansehen, werden sie feststellen, dass unsere Kritik berechtigt ist. Bei den Anträgen geht es nur um die kommerziellen Interessen der Verkaufsstellen – und genau dies hat das Bundesverfassungsgericht als nicht ausreichend bewertet.“, so Munkler.
„Keine der jetzt zur Genehmigung anstehenden Sonntagsöffnungen entspricht aus unserer Sicht den Anforderungen der Rechtsprechung“, so Jörg Mährle vom Kölner DGB. Diese Bewertung habe man der Stadtverwaltung in einem umfangreichen Stellungnahme vom 13. Februar mitgeteilt.
Irritiert sind DGB und ver.di nach eigenen Angaben vor allem über einen Hinweis in der Beschlussvorlage: Die vorliegenden Anträge entsprächen alle einem Kriterienkatalog, der in Abstimmung mit Kirchen und Gewerkschaften erstellt wurde. Jörg Mährle: „Hier wird der Eindruck vermittelt, dass es einvernehmliche Kriterien für die Genehmigung von Sonntagsöffnungen gibt. Das ist aber falsch. Richtig ist: Es gab Gespräche über einen Kriterienkatalog. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir im Oktober des letzten Jahres der Stadt mitgeteilt haben, dass die von der Stadtverwaltung vorgelegten Kriterien nicht ausreichend sind.“ Nach Auffassung von DGB und Verdi müssen die Anlassveranstaltungen auch ohne eine Sonntagsöffnung ein eigenständiges Besucheraufkommen gewährleisten. Dieses Kriterium sei aber bei allen genannten Anlassveranstaltungen nicht gegeben.
 
 

Autor: dd