Köln | Der geplante verkaufsoffene Sonntag in Köln-Porz-Eil am kommenden Sonntag, 8. Januar, wird nicht stattfinden. Das teilt die Stadt Köln mit. Entschieden habe dies das Verwaltungsgericht Köln am gestrigen Montag, 2. Januar.

Der geplante verkaufoffene Sonntag in Porz-Eil am kommenden Sonntag werde nicht stattfinden. Die Stadt Köln sei bis zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln davon ausgegangen, dass der verkaufsoffene Sonntag der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung entspreche. Das Verwaltungsgericht vertrette eine andere Rechtsauffassung, sagt die Stadt Köln.

Das Verwaltungsgericht soll festgestellt haben, dass die Voraussetzung nach dem Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW), in diesem Fall nicht erfüllt seien, teilt die Stadt Köln mit. Eine sonntägliche Ladenöffnung aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen sei nur zulässig, wenn die öffentliche Wirkung der Märkte und Messen gegenüber der typischen werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehe, so die Stadt weiter.

Für den 8. Januar sei nicht festgestellt worden, dass der zur Begründung herangezogene „Neujahrsmarkt“ eine derart prägende Wirkung habe. Vor allem fehle es an einer aussagekräftigen Prognose hinsichtlich der durch den „Neujahrsmarkt“ zu erwartenden Besucherströme, so die Stadt weiter. Daher verzichte die Stadt Köln darauf, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einzulegen.

Autor: ib