Köln | „Wir sind keine Luxusdealer“ – Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen kämpft gegen Preisanstieg +++ Otis verlagert Kölner Standort +++ Magic Media Company: Klage vor dem Landgericht Köln gegen Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I +++

„Keine Luxusdealer“ – Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen kämpft gegen Preisanstieg

Die 58 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen (Arge) wollen im laufenden Jahr 550 Millionen Euro in Sanierungen, Modernisierungen und Neubauten von Wohnraum in Köln investieren. „Wohnen in Köln wird immer mehr zum Luxusgut“, beklagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Kathrin Möller, auf dem Neujahrsempfang der Arge. „Wir wollen zeigen, dass die Mitglieder der Arge keine Luxusdealer sind.“

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Otis verlagert Kölner Standort

Das Unternehmen Otis, nach eigenen Angaben der weltweit größte Hersteller von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen, verlagert seine Kölner Dependance. Auf Vermittlung der Kölner Immobilienvermittler von Greif und Contzen in Kooperation mit dem Immobilienberatungsunternehmen CBRE hat das Berliner Unternehmen nun 490 Quadratmeter Büro- sowie 340 Quadratmeter Service- und Lagerfläche an der Robert-Perthel-Straße 14-16 angemietet. Der Umzug von der bisherigen Niederlassung an der Amsterdamer Straße nach Longerich soll im Laufe des ersten Quartals 2013 erfolgen. Vermieter ist die Kruse Immobilien Gruppe in Köln-Bayenthal, ein regionaler Anbieter von Büro-, Hallen- und Lagerflächen sowie Ladenlokalen.

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Magic Media Company: Klage vor dem Landgericht Köln gegen Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I

Das Unternehmen Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft (MMC) hat vor dem Landgericht Köln Klage gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I erhoben.

Ziel der Klageerhebung ist die Unterbindung der vertragswidrigen Nutzung des ehemaligen Hürther Studiogeländes zum Studiobetrieb für Film- und Fernsehproduktionen. Zusätzlich macht die MMC mit der Klage Schadensersatzansprüche gegen den Immobilienfonds geltend.

Hintergrund der Klageerhebung:

Grundlage der Klage ist der Mietvertrag zwischen MMC und dem Immobilienfonds. Die MMC hatte das Gelände in Hürth ebenso wie das Studiogelände in Köln-Ossendorf (Coloneum) langfristig von dem Immobilienfonds angemietet. Der Mietvertrag für das Gelände in Hürth wurde durch Ausübung eines Sonderkündigungsrechts durch den Immobilienfonds mit Wirkung zum 31.12.2011 beendet. Seitdem konzentriert die MMC ihr Geschäft auf das Coloneum. Im Gegenzug zu dem Sonderkündigungsrecht für das Gelände in Hürth verpflichtete sich der Immobilienfonds, mit Auszug der MMC für einen Zeitraum von fünf Jahren, also bis zum 31.12.2016, dort keinen Studiobetrieb für Film- und Fernsehproduktionen mehr zuzulassen. Dennoch habe der Immobilienfonds in der Folge das Hürther Gelände an die MP Medienparks Nordrhein-Westfalen (MPN) vermietet.

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Autor: dd, Q: Diverse